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Veröffentlicht am 21.09.2022
Am Freitag, den 16. September 2022, hat der Bundesrat über das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 abgestimmt. Hierin sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthalten.
Im IfSG werden die bundesweit geltenden Basisschutzmaßnahmen vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 geregelt.
Ebenfalls im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2022 soll die neu gefasste SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) gelten.
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