Veröffentlicht am 15.11.2022
Kassensicht
Nach dem Sondierungsgespräch am 26. September und der ersten Verhandlungsrunde am 4.11.2022 bricht der GKV-SV die aktuellen Preisverhandlungen ab. Auf Grundlage des rechtswidrigen und daher BED-seitig beklagten Schiedsspruchs vom 15.12.2021 ermittelte der GKV-SV unter eigener Interpretation eine Preisentwicklung von 1,67 % im Jahr 2022. Die zukünftige Vergütung ab dem Jahr 2023 soll nach Kassenmeinung somit nur um jene vergangene Entwicklung angepasst werden.
BED-Standpunkt
Wir hingegen richten unsere Kalkulation an den tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Bedingungen aus, so, wie es der Gesetzgeber seinerzeit auch vorgesehen hat. Dabei geht es nicht „nur“ um die tatsächliche und korrekte Höhe der Preise und deren Entwicklung, sondern auch um den Bezugszeitpunkt.
Vorausschauende Preisanpassung
Um rentabel zu bleiben, passt jedes Unternehmen seine Preise stets an Hand der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklungen an. Aufgrund der sehr negativen Vorhersagen zur wirtschaftlichen Entwicklung für das Jahr 2023 erleben wir bereits jetzt besonders deutlich die daraus resultierenden Preisanpassungen über alle Branchen hinweg. Die allgemeine Preisgestaltung orientiert sich also stets an der prognostizierten Entwicklung. Dieses Prinzip fordern wir daher folgerichtig auch für die Vergütung der Ergotherapeutischen Praxen.
Bei der nächsten Preisanpassung ein Jahr später können die Vertragspartner dann die tatsächlich eingetretene Entwicklung begutachten und diese bei den Anpassungen für das darauffolgende Jahr berücksichtigen. Exakt so und nicht anders laufen auch sämtliche Tarifverhandlungen.
Für das bereits vergangene Jahr 2021 und das nur noch kurze Zeit laufende Jahr 2022 müssen demnach entsprechende Nachzahlungen analog zur Kostenentwicklung fällig werden.
Ausweichmanöver
Auf Grund dieser sich simpel selbst erschließenden Gesamtargumentation und der nahezu erdrückenden Realität ist der GKV-Spitzenverband mit seinem Verhandlungslatein schon wieder am Ende und findet keine triftigen Argumente für die eigene Position. Statt diese ernsthaft zu überdenken, sucht der GKV-SV sein Glück lieber im Wehklagen beim Gesetzgeber. Wenn es nach ihm ginge, würde der Verband der Krankenkassen den erlauchten Kreis der Verhandlungsteilnehmer gerne wieder begrenzen und somit Verbände, die argumentativ stark und mit Günstlingswirtschaft nicht zu ködern sind, an den Rand drängen wollen.
Wir berichteten: BED gibt Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ab | BED e.V. (bed-ev.de)
Dieser Wunsch des GKV-Spitzenverbandes zeigt eindrücklich die große Einflussnahme und die Schlagkraft, über die der BED e.V. in den Vertragsverhandlungen und Schiedsverfahren verfügt. Wie schon bei dem erfolgreichen Schiedsverfahren in Sachen telemedizinische Leistungen, formuliert der BED e. V. nun auch bei der Preisanpassung die dazu notwendigen Anträge.
Für den BED e.V. führt KEIN Weg an einer angemessenen Vergütung der Therapierenden vorbei.
Nächste Schritte
Der GKV-SV hat mit Schreiben vom 08.11.2022 seine Anträge an die Schiedsstelle formuliert.
Mit einer Frist zum 7.12.2022 erörtert und begründet der BED e.V. seine Anträge im Namen der Ergotherapeut*innen gegenüber der Schiedsstelle, welche dann planmäßig innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung treffen kann. Benötigt diese länger, werden entsprechende Ausgleichszahlungen für die Therapiepraxen festgesetzt.