Ausbildung/Weiterbildung >> Weitere Forderung des BED e.V. politisch umgesetzt: Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist ab 01.07.2023 wieder da!
Berufspolitische Informationen >> Weitere Forderung des BED e.V. politisch umgesetzt: Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist ab 01.07.2023 wieder da!
Berufspolitische Informationen >> Verbandspolitik >> Weitere Forderung des BED e.V. politisch umgesetzt: Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist ab 01.07.2023 wieder da!

Weitere Forderung des BED e.V. politisch umgesetzt: Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist ab 01.07.2023 wieder da!

Veröffentlicht am 18.01.2023
Aktualisiert am 07.07.2023

Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist wieder da!

Foto: © bluedesign / stock.adobe.com

Die Hintergrundgeschichte:

Ende des Jahres 2011 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen und zum April 2012 umgesetzt.

In diesem Zuge wurden die „Ergänzenden Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“ umformuliert. Mit schweren Folgen für die Fachkräftesituation in der Ergotherapie, die sich ab diesem Moment deutlich verschlechterte.

Die besagte Änderung erfolgte in einem neuen Paragraphen, während der alte einfach gestrichen wurde. Die Regelung fand sich früher im § 85 im 3. Sozialgesetzbuch (SGB III). Die neue Regelung hingegen bekam den jungfräulichen § 180 im SGB III.

Die Neuregelung in § 180 entsprach laut Regierung angeblich weitgehend der bisherigen Regelung nach § 85. Doch weit gefehlt. Für die Berufsgruppe der Ergotherapeut*innen und die anderen Heilmittelberufe hatte die neue Formulierung verheerende Auswirkungen, denn ab diesem Moment waren Umschulungen zum Ergotherapeuten oder zur Ergotherapeutin passé.

In der Gesetzesbegründung hieß es damals dazu:

Die Regelung bis 2012 habe Umschülerinnen eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Eigenfinanzierung ermöglicht. Jene Eigenfinanzierungen hätten angeblich zu Problemen geführt und wären mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen.

Welche Probleme das gewesen sein sollen, darüber schwieg sich der damalige Gesetzgeber aus. Das erweckt den Anschein, dass mit dieser unspezifischen Begründung lediglich Einsparungen beabsichtigt und auf diese Weise bewusst verschleiert werden sollten, denn die

Begründung für den Gesetzentwurf selbst lautete:

„Nach dem von der Bundesregierung im Juni 2010 beschlossenen Zukunftspaket muss die Bundesagentur für Arbeit Effizienzsteigerungen und strukturelle Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 und von jeweils 3,0 Milliarden Euro ab dem Jahr 2013 haushaltswirksam werden lassen.

Die Begrenzung der Haushaltsmittel für die aktive Arbeitsförderung erfordert innovative Ansätze, um während des konjunkturellen Aufschwungs Ausbildung- und Arbeitsuchende in angemessenem Umfang bei der raschen Integration in Ausbildung beziehungsweise ungeförderte Erwerbstätigkeit unterstützen zu können.“

Einer dieser „innovativen“ Ansätze war es dann die Umschulung zur Ergotherapeut*in ganz einfach nicht mehr zu ermöglichen.

Das schaffte man, indem der neue Gesetzestext die Vorgabe enthielt, dass bundes- oder landesrechtliche Regelungen für die Umschulungskosten zu sorgen hätten. Damit war eine Eigen- oder anderweitige Drittfinanzierung nicht mehr möglich. Auf Grund leerer Kassen gab es natürlich auch keine bundes- oder landesrechtlichen Förderungen für die Umschulungskosten.

Die Umschulungen im Heilmittelbereich waren damit tot.

Verpasste Chance des Bundesrats:

Das damalige Gesetz war von der Zustimmung des Bundesrates abhängig. Doch auch der Bundesrat vergaß die für die Geschicke dieses Landes so elementare Berufsgruppe und bedachte stattdessen nur die Pflege. In der Begründung des Rates heißt es:

„Der demographische Wandel bringt einen steigenden Bedarf an Pflegefachkräften mit sich, der zunehmend nicht mehr gedeckt werden kann. Nach Mitteilung von Einrichtungsträgern ist diese Entwicklung bereits heute deutlich spürbar - in vielen Regionen wird Altenpflegefachpersonal bereits dringend gesucht.

Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die im Rahmen des Konjunkturpaketes II befristet eingefügte Förderung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege wieder einzuführen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich diese Förderung in der Vergangenheit als ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument erwiesen hat - in den Jahren 2009 und 2010 war eine Verdopplung bei den Eintritten in eine Umschulung zum/zur Altenpfleger/in zu verzeichnen - und insbesondere Menschen mit einer breiten Berufs- und Lebenserfahrung eine berufliche Zukunft in der Pflege eröffnet.“

Daraufhin wurde der § 180 im SGB III um die Förderungsmöglichkeit in der Pflege ergänzt.

Leider wurde dieser Gedanke vom Bundesrat nicht bis zu Ende gedacht. Neben der Deckung mit Pflegepersonal ist der demographische Wandel nämlich nur zu bewältigen, wenn Pflege verhindert, verzögert oder ambulant in der eigenen Häuslichkeit erbracht werden kann. Und genau das machen die Heilmittelberufe möglich.

Kampf um Wiedereinführung

Seit Mai 2012 wies der BED e.V. daher regelmäßig bei den zuständigen politischen Entscheidungsträgern darauf hin, dass die Umschulungen im Heilmittelbereich wieder dringend zu ermöglichen seien.

Wir berichteten:

Ergotherapeutische Praxen fordern die Wiedereinführung von Umschulungsmaßnahmen im Bereich Ergotherapie | BED e.V. (bed-ev.de)

BED e.V. Standpunkt: Finanzierung des 3. Umschulungsjahres in der Ergotherapie | BED e.V. (bed-ev.de)

Der Fachkräftemangel verstärkte sich nicht zuletzt auf Grund der folgenschweren politischen Entscheidung aus 2011 mehr und mehr.
Nun endlich nach 11 Jahren berufspolitischem Einsatz können wir Vollzug vermelden.

Ab 01.07.2023 ist sie endlich wieder da:
Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in!

Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes kam es nun endlich zu der längst überfälligen Anpassung.

Neben den Arbeitssuchenden nach dem SGB III, ist die Umschulung zukünftig auch Beziehern nach SGB II, also Menschen mit Grundsicherung, möglich.

Zu beachten ist, dass die Änderung durch das Bürgergeld-Gesetz zum 01.07.2023 in Kraft tritt.

An diesem Punkt ist einmal mehr deutlich die Relevanz kontinuierlicher politischer Intervention ersichtlich.
Das BED-Team sagt daher von ganzem Herzen Danke an all diejenigen, die dem BED e.V. diese Arbeit erst ermöglichen und ihr Vertrauen in uns setzen!
So ist es uns möglich derartige Erfolge zu erzielen.
Nicht ohne Grund sind beim BED e.V. neben Ergotherapeut*innen auch einige Logopäd*innen und Physiotherapeut*innen Mitglied, welche wir selbstverständlich ebenfalls gerne beraten.

Zum Bürgergeld-Gesetz, das zur Wiedereinführung der Umschulung im Heilmittelbereich führte: BMAS - Bürgergeld-Gesetz

Damaliger Gesetzgebungsprozess, der zum Wegfall führte: DIP - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (bundestag.de)

Hier können Sie die verschiedenen Versionen der betreffenden Paragraphen im zeitlichen Verlauf sehen:
Gesetzliche Historie zur Umschulung im Heilmittelbereich 

BED-INFO zur Weitergabe 

Aufgrund mehrfacher Anfragen stellen wir hier gerne eine BED-INFO zur Weitergabe an Umschulungsinteressierte und Mitabeitende der Argentur für Arbeit zur Verfügung:

Umschulung über die bundesagentur für arbeit (BA)
(§ 180 SGB III i. V. m. § 16 Absatz 1 SGB II)

Grundsätzlich ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Förderung der Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in über die BA möglich. Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt-6-Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit.

Zu beachten ist, dass die Ergotherapieschulen als Anbieter der Umschulungsmaßnahme eine Zertifizierung gemäß AZAV (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) benötigen.

Hintergrund für diese Zertifizierung ist die Sicherstellung der Kostenübernahme durch die BA. Die Zertifizierung erfolgt durch "fachkundige Stellen". Das sind Privatunternehmen, die für ihre Leistung ebenfalls zugelassen sind und die Umschulungskosten nach einem Bundesdurchschnitts-Kostensatz bewerten. Dabei ist der Bundesdurchschnittswert nur ein Orientierungswert. Die fachkundige Stelle kann eine Zertifizierung und damit Sicherstellung der Kostenübernahme im Einzelfall entscheiden.

Einzelheiten finden sich dazu auf der Homepage der BA.

Sofern Sie eine Umschulung bei einer Ergotherapieschule machen möchten, erfragen Sie dort, ob bereits eine Zertifizierung nach AZAV vorliegt. Falls nicht, fordern Sie die Schule auf, eine solche zu beantragen.

Umschulung bei berufsunfähigkeit

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig geworden sein und deshalb eine Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in anstreben, wenden Sie sich bei 15 Beitragsjahren bitte an Ihre Rentenversicherung. Ist diese Anwartschaft nicht erfüllt, kann Ihr gesundheitlich erforderlicher Berufswechsel auch über die Agentur für Arbeit möglich werden. Steht Ihnen kein ALG1 zu, ist das Jobcenter die richtige Anlaufstelle für Sie.

 

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
Follow BEDVerband on Twitter facebook
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich