Veröffentlicht am 23.02.2023
Aktualisiert am 02.03.2023
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Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene
Auf Landesebene kann es zusätzliche Vorgaben für Beschäftigte geben. Zudem sind von der oder dem Praxisinhabenden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Länderregelungen
Gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Bundesländer in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz oder länderspezifische Corona-Regelungen müssen weiterhin im Unternehmen umgesetzt werden.
Beachten Sie auch unsere
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgebende sind im Rahmen des allgemeinen Arbeitsschutzes nach wie vor dazu verpflichtet geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen. Sie müssen also in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Beschäftigte zur Verhütung von Ansteckungen eine Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) tragen müssen oder nicht, siehe auch Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023.