Veröffentlicht am 23.02.2023
Aktualisiert am 11.04.2023
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Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene
Am 07. April 2023 liefen die letzten bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aus.
Damit endet die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen in Heilmittelpraxen sowie für Besucher*innen (inkl. Therapierende) in Pflegeheimen.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgebende sind nach wie vor dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Sie müssen also in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Beschäftigte zur Verhütung von Ansteckungen eine Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) tragen müssen oder nicht.
Entlassmanagement
Die Corona-Sonderregelungen bezüglich der Fristen im Entlassmanagement traten ebenfalls am 07. April 2023 außer Kraft, s. Sonderregelungen zum Entlassmanagement enden am 07. April 2023