Veröffentlicht am 05.04.2023
Die DMP-Anforderungen-Richtlinie legt die allgemeinen sowie die erkrankungsspezifischen Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (Disease-Management-Programme, DMP) fest.
Die Anforderungen betreffen insbesondere die medizinische Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Schulung der Leistungserbringer und Versicherten. Zudem werden Vorgaben zur Dokumentation und Evaluation getroffen.
Das gibt Anlass die Expertise des BED e.V. hier einzubringen.

Foto © madedee /stock.adobe.com
Bei Änderungen der Richtlinie erhalten wir nun stets die Möglichkeit unsere Stellungnahme abzugeben, die angemessen vom G-BA zu würdigen ist.
Neben der Heilmittel-Richtlinie und der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) erweitert der BED e.V. damit sein Stellungnahmerecht im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Weiterhin strebt der BED e.V. sein Stellungnahmerecht bei der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an und hatte seinerzeit Klage eingereicht. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht weiterhin noch aus.
Zur Erinnerung: Mit Verabschiedung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte im Jahre 2017 können Zahnärzte und Zahnärtzinnen keine ergotherapeutischen Behandlungen mehr auf GKV-Kosten verordnen, gleichwohl Ergotherapierende vor allem im Bereich der CMD tätig sind, weil die Ergotherapie an keiner Stellen der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte berücksichtigt wurde und Würdigung fand. Wir berichteten:
Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte ohne Ergotherapie | BED e.V. (bed-ev.de)