Veröffentlicht am 11.01.2017
Aktualisiert am 01.12.2023
Leider sind unsere schlimmsten Befürchtungen wahr geworden. Die Ergotherapie wurde an keiner Stellen der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte berücksichtigt, gleichwohl Ergotherapeuten vor allem im Bereich der CMD tätig sind.
Wir haben bereits den Vorstand der KZBV dazu angefragt, als auch den G-BA um Stellungnahme gebeten, wie sich diese Institutionen zu diesem Problem stellen.
Darüber hinaus wurde durch uns der Gesundheitsausschuss im Bundestag davon in Kenntnis gesetzt, zudem haben wir Beschwerde beim BMG eingelegt.
Bisherige Ermahnungen des BED e.V. seit 2015 während der Erstellung der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte auch die Ergotherapie dort zu verankern wurden ignoriert.
Die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte ist am 15.12.2016 vom G-BA in erster Fassung beschlossen worden und wird vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG gemäß § 94 SGB V und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger frühestens aber am 01.07.2017 in Kraft treten.
Aktualisierung:
Die Richtlinie tritt zum 01.07.2017 in Kraft.
Trotz massiver Intervention seitens des BED e.V. haben sich bislang Politik, Ministerium und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in Schweigen gehüllt.
Der G-BA als Verfasser dieser Richtlinie meldete sich zurück mit der Behauptung, dass angeblich § 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde eine ergotherapeutische Behandlung ausschließe.
Eine Begründung dazu hat der G-BA auch nach mehrmaliger Aufforderung bislang nicht mitgeteilt.
Der BED e.V. verlangt weiterhin unbeirrt vom Bundesgesundheitsministerium eine Erklärung, warum diese Richtlinie genehmigt wurde ohne die Auflage, die Ergotherapie zu integrieren.
Aktualisierung 2023