Veröffentlicht am 12.04.2023
Aktualisiert am 12.04.2023
Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt eine weitere Änderung der Heilmittelrichtlinie am heutigen 12. April 2023 in Kraft.
Zulässig ist für Verordnende nun auch die Ausstellung von Heilmittelverordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde oder einer Telefonsprechstunde gemäß der Ergänzung des neuen Absatzes 3a in § 3 der Heilmittelrichtlinie.
Für Heilmittelerbringende ändert sich dadurch nichts.
Der Beschlusstext mit dem zu ergänzenden Absatz finden Sie hier:
G-BA Beschluss vom 19. Januar 2023
Die aktualisierte Version der Heilmittelrichtlinie wird in Kürze unter folgendem Link zur Verfügung gestellt werden:
https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
Wie in diesem Artikel dargelegt, begrüßen wir ausdrücklich die Änderung:
Änderung der Heilmittelrichtlinie: Ärztinnen und Ärzte sollen endlich Heilmittelverordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde oder per Telefon ausstellen können