Veröffentlicht am 28.04.2023
Aktualisiert am 21.08.2025
Infolge der Preisanpassungen im GKV-Bereich werden in einer Vorgriffregelung die beihilfefähigen Höchstsätze für Beihilfeberechtigte des Bundes jährlich auf GKV-Niveau angehoben.
Vorgriffregelung bedeutet, dass die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wird, durch die Vorgriffregelung jedoch bereits vorab die beihilfefähigen Höchstsätze zumindest auf das GKV-Niveau angehoben werden.
Wir erläutern den Zusammenhang mit Privatpreisen.
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