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PBeaKK Mitgliedergruppe A - Privatabrechnung empfohlen

Veröffentlicht am 12.05.2023

Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fungiert im Grunde als Beihilfestelle. Praxisinhabende haben daher bei Versicherten der Mitgliedergruppe A die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen.

Hand dreht Würfel und ändert das Wort Kassenpatient in Privatpatient.

Foto: © Fokussiert / stock.adobe.com

Zwei Möglichkeiten

Direktabrechnung mit Kostenträger gemäß Preisliste

Möglich ist einerseits die Abrechnung direkt mit der PBeaKK in Höhe der neu vereinbarten Preisliste ab 01. Mai 2023.

Wir hatten im Vertrag mit der PBeaKK eine jeweils um 10% höhere Vergütung bezogen auf den vdek-Preis vereinbart. Diese Regelung konnte von der PBeaKK jedoch offenbar nur eingehalten werden, solange die GKV-Preise deutlich unter den Beihilfesätzen lagen. Aus diesem Grund haben wir bereits im vergangenen Jahr übergangsweise einer geringeren Erhöhung zugestimmt, s. Preise Postbeamtenkrankenkasse für Übergangszeitraum angepasst.

Anlässlich der diesjährigen Preiserhöhung im GKV-Bereich hatten wir die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erneut zwecks vertragsgemäßer Preisanpassung kontaktiert. 

Da die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) noch immer nicht überarbeitet wurde und bisher lediglich eine Vorgriffregelung durch das Bundesinnenministerium bzgl. der Bundesbeihilfesätze mit Anpassung auf GKV-Niveau getroffen wurde, konnten wir mit der PBeaKK erneut nur eine Übergangsregelung vereinbaren.

Ausdrücklich ohne Anerkennung der Wirtschaftlichkeit wurden die direkt mit der PBeaKK abrechenbaren Preise mit Wirkung ab dem 01. Mai 2023 auf das Bundesbeihilfeniveau angepasst. Die daraus resultierende Preisliste finden unsere Mitglieder wie gewohnt auf unserer Seite:

Vergütungspreislisten

Vorteil der Direktabrechnung: Keine Preisdiskussionen mit den Versicherten

Nachteil der Direktabrechnung: Unwirtschaftliche Preise

Empfehlung: Privatabrechnung

Ergotherapiepraxen empfehlen wir auch die Versicherten der Mitgliedergruppe A (genauso wie die der anderen Mitgliedergruppen der PBeaKK) als Privatpatient*innen zu behandeln. Wir hatten zu dieser grundsätzlichen Möglichkeit bereits im Jahr 2016 eine Information veröffentlicht: Differierende Gebühren bei der Abrechnung von Postbeamten der Versichertengruppe A!

Abweichend davon gilt jetzt, dass unabhängig von der Art der Verordnung, also sowohl bei Kassen- als auch bei Privatverordnungen, die Ergotherapiepraxis entscheiden kann, PBeaKK-Versicherte auch der Gruppe A als Privatpatienten zu behandeln.

Schriftliche Information vor Behandlungsbeginn

In diesem Fall muss selbstverständlich wie bei allen Privatpatient*innen gemäß Patientenrechtegesetz vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Information über die konkreten Kosten vorgelegt werden. Informieren Sie in diesem Zusammenhang auch darüber, dass die PBeaKK dabei maximal die Höchstbeträgen nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung erstattet.

Auch bei Bestandspatient*innen der PBeaKK ist ein Wechsel zur Privatbehandlung möglich, jedoch ebenfalls erst nach einer schriftlichen Ankündigung für zukünftige Behandlungen.

Die PBeaKK informiert auf ihrer Webseite ebenfalls über diese Möglichkeit, s. PBeaKK Grundversicherung Heilmittel.

Wir empfehlen direkt einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Eine entsprechende Vorlage finden unsere Mitgliedspraxen bei unseren Praxisvorlagen 

Weitere Informationen finden unsere Mitglieder in unseren Artikeln:

Vorteil der Privatabrechnung: Wirtschaftliche Preise möglich

Nachteil der Privatabrechnung: Evtl. Preisdiskussionen mit den Versicherten - unseren Mitgliedspraxen stellen wir bei unseren Praxisvorlagen als Argumentationshilfe zur Verfügung die: BED-Info Privatpatientenpreise

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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