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Veröffentlicht am 30.06.2023
Wie in der letzten Woche berichtet hat die Davaso ungerechtfertigt Rechnungskürzungen vorgenommen, da die eingereichten Verordnungen auf der Rückseite nicht mit einem Stempel der Heilmittelpraxis versehen wurden. Lesen Sie hier den kompletten Sachverhalt sowie unsere konkteten Empfehlungen dazu: Neuer Absetzungsgrund von Davaso erfunden: Heilmittelpraxisstempel fehlt ...
Wir haben umgehend die Davaso kontaktiert sowie den betroffenden Praxen die entsprechenden Handlungsempfehlungen gegeben. Bereits einige Tage später ist die Davaso zurückgerudert, offenbar habe ein Missverständnis bezüglich der Notwendigkeit des Stempels vorgelegen. In mindestens einem Fall sind mittlerweile die betroffenen Verordnungen komplett vergütet worden.
Sollten Sie ebenfalls betroffen sein und weiterhin auf eine Reaktion der Davaso oder die ausstehende Zahlung warten, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Sie weiter unterstützen können, bis Sie Ihr Geld erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in anderen Absetzungsfällen zur Seite.
Melden Sie sich gerne auch vor der Abrechnung bei uns zu konkreten Fragen bzgl. der Verordnung und der formalen Vorgaben, damit Sie ihre Leistungen bezahlt bekommen.