Veröffentlicht am 21.06.2023
Aktualisiert am 10.08.2026
Uns erreichen erneut Meldungen von Ergotherapiepraxen, deren Verordnungen abgesetzt werden, weil auf der Rückseite der Heilmittelverordnung der Praxisstempel der Heilmittelpraxis fehlt.
Eine solche Absetzung ist bei vorhandener Unterschrift nicht gerechtfertigt.
Nach Kontaktaufnahme hat der GKV-Spitzenverband uns zugesagt, die Krankenkassen nochmals auf die geltende Vertragsregelung hinzuweisen. Die Krankenkassen sollen ihrerseits dafür sorgen, dass auch die von ihnen beauftragten Abrechnungsdienstleister entsprechend informiert werden.
Unseren Mitgliedern geben wir konkrete Handlungsempfehlungen.
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Verzugspauschale, Verzugszinsen, Absetzung, Rechnungskürzung, Techniker Krankenkasse, DAK, Davaso, Iqvia