Veröffentlicht am 27.03.2012

Anlässlich der 24. Fachberufekonferenz bei der Bundesärztekammer am 21.03.12 stand erneut der intensive Austausch zwischen den Ärzten und allen weiteren Gesundheitsfachberufen im Vordergrund.
Im Verlauf der Gespräche monierte der BED e.V. gegenüber dem Vorsitzenden der Fachberufekonferenz Herrn Kaplan, die sehr zurückhaltende Kommunikation von BÄK und Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV und KVn) gegenüber der Ärzteschaft zum Versorgungsstrukturgesetz und der für Ärzte sehr positiven gesetzlich verankerten Neuerung, dass langfristige Genehmigungen für Verordnungen außerhalb des Regelfalles nicht für einen Regress herangezogen werden dürfen und damit diese Verordnungen nicht zu einem Regress führen können.
Herr Kaplan stimmte dem zu und verwies auf den am heutigen Tag beisitzenden Journalisten des Deutschen Ärzteblattes mit dem Hinweis dies aufzunehmen.
Es bleibt abzuwarten, ob das Deutsche Ärzteblatt den Hinweis auch zeitnah umsetzt.
Frau von Schorlemer von der KBV erläuterte folgend, dass die Zurückhaltung der KBV auf die destruktive Haltung der Krankenkassen zurückzuführen sei.
Diese wollen aktuell nämlich lediglich 10 Krankheitsbilder als für eine längerfristige Genehmigung von Verordnungen anerkennungsfähig erklären.
Hintergrund: Der Gesetzgeber hält die KBV und den Spitzenverband Bund an, gemeinsam einen Katalog zu erstellen für welche Krankeheitsfälle eine längerfristige Genehmigung erteilt werden kann.
Ursache ist die Vorgabe, diese Erkrankungen von Ihren Ausgabevolumen von den jährlich vereinbarten Ausgabe-/Richtgrößenvolumen abzuziehen.
Daher können aktuell die langfristig genehmigten Verordnungen nicht mit einem elektronischen Kürzel versehen werden, was dazu führt, dass diese Verordnungen dennoch aktuell dazu führen können, dass ein Regressverfahren eingeleitet wird. Die Genehmigungen der Krankenkassen führen dann zwar zur Einstellung, der Sachverhalt führt aber erst einmal zu einer Einleitung eines Regresses der ja gerade von Seiten des Gesetzgebers vermieden werden sollte.
Der BED e.V. bleibt in engem Kontakt mit der Kassenäztlichen Bundesvereinigung und informiert sofort seine Mitglieder, sobald ein entsprechender Katalog beschlossen wurde.
Ab diesem Zeitpunkt sollte demnach das aktuell bestehende Problem, dass die langfristigen Genehmigungen nicht im Vorabzug bereits vom Ausgabevolumen des Arztes subtrahiert werden können, gelöst sein.
Zudem kam neuerlich die größere Eigenständigkeit der Gesundheitsfachberufe zur Sprache.
Herr Kaplan äußerte sich dazu sehr wohlwollend. "Er habe kein Problem damit nur die Diagnostik vorzugeben, während der Therapeut Frequenz und Maßnahme bestimmt."
Zudem würde er häufig Heilmittelerbringer in Anspruch nehmen, um einen Versorgungsbedarf an Heilmitteln erst einmal abzuklären, nachdem er die Diagnostik gestellt habe.
Wir freuen uns über diese Haltung von Herrn Kaplan und hoffen, dass diese noch bei vielen weiteren Ärzten "Schule macht".
Der BED e.V. tritt jedoch klar dafür ein, dass mit der Zunahme an therapeutischer Verantwortung auch die Vergütung der Therapeuten angepasst werden muss, die ohnehin auch aktuell nicht dem Leistungsniveau der Therapeuten entspricht, denn die Gesundheitsfachberufe sind weiterhin deutlich unterbezahlt.
Folgend finden Sie die Tagesordnung der Fachberufekonferenz am 21.03.2012:
Bei Fragen dazu steht Ihnen der BED e.V. immer gerne zur Verfügung.
Siehe auch: