Veröffentlicht am 27.07.2023
Aktualisiert am 11.08.2023
Aufgrund einer Rundungsdifferenz beim Zuzahlungsbetrag in der offiziellen Preisliste mit Gültigkeit für Behandlungen vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 gibt es jetzt Absetzungen von jeweils 1 Cent pro Hirnleistungstraining Einzelbehandlung.
Da es sich um die Beträge aus der offiziellen Vergütungspreisliste handelt, sehen wir hier keine Verantwortung der Heilmittelpraxen und traten bezüglich einer Klärung mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in Kontakt. Dieser bestätigte uns:
"... Es ist richtig, dass in der Preisliste (gültig vom 01.10.2022 bis 31.03.2023) bei der Position X4104 „Ergoth. Hirnleistungstraining: Einzelbehandlung“ ein Rundungsfehler enthalten war. Für den damaligen Preis in Höhe von 45,75€ wurde eine Zuzahlung von 4,57€ angegeben. Richtig wäre allerdings eine Zuzahlung in Höhe von 4,58€ gewesen. Da der Vertrag und die Anlage 2 durch die Schiedsstelle festgesetzt wurde und somit die offiziellen Vertragsdokumente darstellen, gilt auch die in dieser Preisliste angegebene Zuzahlung für die X4104 in Höhe von 4,57€.
Wir vertreten daher die Auffassung, dass eine individuelle Berichtigung von Leistungserbringenden oder Krankenkassen in diesem Fall nicht korrekt ist und somit eine Verrechnung der fehlenden 0,01€ nicht sachgerecht ist. ..."
Sofern Sie also von derartigen Absetzungen betroffen sein sollten, gehen Sie formlos in Widerspruch und verweisen dabei gerne auf den GKV-SV und diesen Artikel.