Berufspolitische Informationen >> GKV-Spitzenverband zeigt erhebliches Desinteresse Therapeuten vor Schäden auf Grund der Fortbildungspflicht zu bewahren
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GKV-Spitzenverband zeigt erhebliches Desinteresse Therapeuten vor Schäden auf Grund der Fortbildungspflicht zu bewahren

Veröffentlicht am 30.03.2012


Wir machten am 19.03.12 darauf aufmerksam, dass die Nicht-Erfüllung der Fortbildungspflicht teuer werden kann:
Nicht-Erfüllung der Fortbildungspflicht wird teuer!

In dem Zusammenhang haben wir den GKV-Spitzenverband angeschrieben, da uns die Anlage 4 der Rahmenempfehlung zu unklar formuliert wurde, bzw. relevanter Änderungen bedarf.

Hintergrund unserer Beschwerde: Bis dato vergeben Fortbildungsanbieter die Punkte gemäß der Anlage 4 nach besten Wissen und Gewissen. Stellt sich nun bei einer Prüfung heraus, dass aus Kassensicht die Fortbildung aber nicht anerkannt wird, trägt der Therapeut zunächst einmal den finanziellen Schaden. Erst im zweiten Schritt kann der Therapeut versuchen, die Kosten wieder beim Fortbildungsveranstalter geltend zu machen. Da dieser sich dann vielen Zahlungen gegenüber sieht, weil viele Therapeuten an der abgelehnten Fortbildungsveranstaltung teilgenommen haben, ist die Gefahr groß, dass der Therapeut auf dem Schaden sitzen bleibt. Es empfhielt sich daher eine übergeordete Stellle, die zuvor von Fortbildungsveranstaltern angefragt werden kann, ob die jeweiligen Fortbildungen aus Kassensicht bepunktet werden dürfen.

Hierzu formuliert der GKV-Spitzenverband ignorant:
 
"Bei der Fortbildungsthematik handelt es sich um einen Bereich der Rahmenempfehlungen der vormaligen Spitzenverbände. Die Kriterien sowie auch Vorgaben für den Umfang der Bepunktung ergeben sich aus der Anlage 4 "Fortbildungen". Die Frage, ob eine Fortbildungveranstaltung anerkennungsfähig ist, richtet sich danach, ob eine inhaltliche Ausrichtung auf den jeweiligen Heilmittelbereich (hier Ergotherapie) gegeben ist. Diese Bewertung erfolgt derzeit über den Fortbildungsveranstalter. Ein Zertifizierungsverfahren, wie von Ihnen angeregt, ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Das Thema Fortbildung wäre ggf. in Gesprächen zu Rahmenempfehlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufzugreifen. Konkrete Gespräche für den Bereich Ergotherapie stehen derzeit allerdings nicht an."
 
Damit meint der GKV-Spitzenverband wäre diese Akte geschlossen.
Nicht mit uns. Der BED e.V. antwortete prompt:
 
"Die aktuellen Vorgaben sind mir bekannt. Diese sind äußerst schwammig und bergen ein große Gefahr für die verpflichteten Leistungerbringer. Nehmen Sie das Beispiel Bobath. Dies ist ein Therapieansatz, der gleichermaßen von Physiotherapeuten und Ergotherapeuten angewandt wird. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass dafür zwei separate Handouts erstellt werden, denn die vermittelten Inhalte sind für beide Therapieberufe gleich. Fortbildungsveranstalter vergeben hier aber natürlich Fortbildungspunkte. Wenn keine Gespräche anstehen, dann beraumen Sie diese an. Wir stehen gerne zur Verfügung und sind auch gerne bereit die Fortbildungen nach der Anlage 4 zu zertifizieren, um einen potentiellen Schaden für Therapeuten bereits vorab zu verhindern.
 
Ich muss den GKV-Spitzenverband daher auffordern sich mit den offenkundigen Problemen auch auseinanderzusetzen.
Daher muss ich Sie um erneute Stellungnahme bitten."

 
Eine weitere Rückmeldung des GKV-Spitzenverbandes dazu steht noch aus.


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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