Veröffentlicht am 27.10.2023
© KI-generiert via Canva.com, Text vom BED e.V.
In der letzten Woche berichteten wir über die im Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossene Übergangsregelung im Hinblick auf die hochschulischen Ausbildungen in den Therapieberufen: Studieren in den Therapieberufen: Statt sinnvoller Neuregelung, nur erneute Übergangslösung – Derzeitige Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung
Als Reaktion auf diese Änderungen und die kommunizierte deutliche Verzögerung für das Inkrafttreten der modernisierten Berufsgesetze fordert der BED nun einen 3-Punkte-Plan zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung.
1. Zeitgleiche Einführung der bundesweiten Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für alle Heilmittelbereiche
Die Modernisierung der Berufsgesetze umfasst auch die Regelungen zu einer bundesweiten Schulgeldfreiheit und einer Ausbildungsvergütung.
Die Regelungen der Schulgeldfreiheit und der Ausbildungsvergütung müssen jedoch zwingend für alle Berufe zeitgleich getroffen werden, um auch gleiche Chancen aller Heilmittelberufe bei der Berufswahl zu gewährleisten.
Sollte die Ergotherapie tatsächlich wie geplant deutlich später als die Physiotherapie modernisiert werden, so wäre sie ohne bundesweite Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung ohne Chance im Wettbewerb um die ohnehin schon raren Ausbildungsinteressierten.
Die Ergotherapie wäre aus der Sicht des Nachwuchses dann nur noch die zweite Wahl, mit unabsehbaren Konsequenzen für die Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen. Vor diesem Szenario warnen wir ausdrücklich.
Die Bundesregierung sendet ohnehin schon ein unglaubwürdiges Signal in Bezug auf die angeblich von der Politik gesehene Bedeutung der Therapieberufe, wenn längst überfällige Modernisierungen mit solch gravierender zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden sollen.
2. Entkoppelung der hochschulischen Ausbildungsstrukturen von den Vorgaben für die Berufsfachschulen
Eine Anbindung der hochschulischen Ausbildungswege an die veralteten Vorgaben für die fachschulische Ausbildung konterkariert den rechtzeitigen Aufbau von Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben in der Gesundheitsversorgung.
Nach nunmehr 14 Jahren hochschulischer Modellstudiengänge kann, darf und muss den Trägern die Expertise zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge zugesprochen werden, hilfsweise zumindest in der Übergangszeit in Ermangelung der Modernisierung der Berufsgesetze.
3. Errichtung eines Paktes zur Förderung der Forschung in den Therapieberufen
Für eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung ist Forschung in den Therapieberufen zwingend notwendig. Ohne adäquate Forschung können die Therapieberufe ihre Möglichkeiten im Sinne einer bestmöglichen Gesundheitsversorgung nicht entfalten und würden die Ressourcen der Therapieberufe zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen dauerhaft ungenutzt bleiben. Unabhängig von der Entwicklung der Ausbildungsstrukturen brauchen wir daher dringend und grundsätzlich eine Perspektive für Forschung in den Therapieberufen. Strukturen, die jetzt bereits aufgebaut werden können, wären ein starkes Signal und eine wichtige Perspektive für die Entwicklung der Therapieberufe.
Wenn also die dringend notwendige und von allen Seiten geforderte Modernisierung der Berufsgesetze weiterhin ausbleibt und sich als worst case sogar zeitlich in den einzelnen Berufsgruppen um Jahre unterschiedlich staffelt, dann muss zwingend dieser 3-Punkte-Plan greifen.
Mit diesem gehen wir daher proaktiv in die politische Diskussion.