Veröffentlicht am 17.11.2023

In dieser Legislatur zeigte sich früh, dass Frau Zeulner sich weiterhin überzeugend und tatkräftig für die Belange der Therapieberufe einsetzt.
Diplom-Betriebswirtin und Geschäftsführender Vorstand des BED e.V. Christine Donner und Gesundheitsökonom sowie Vorstandsreferent des BED e.V. Volker Brünger trafen sich am 14.11.2023 mit Frau Zeulner in Berlin, um den guten Austausch im persönlichen Gespräch fortzusetzen.
Themen waren die Forderungen des BED im Rahmen eines 3-Punkte-Plans als Reaktion auf die missglückte Übergangsregelung für das Ende der Modellstudiengänge sowie weiterhin die von uns mit Nachdruck geforderte Mitbestimmung der Therapieberufe im G-BA.
Geforderte Mitbestimmung im G-BA
Wo über die Belange der Therapieberufe (z. B. in Form der Heilmittelrichtlinie) entschieden wird, müssen die Therapieberufe auch Einfluss auf die Entscheidung selbst nehmen können.
Bislang haben die Verbände im Heilmittelbereich nur ein Stellungnahmerecht, von dem der BED e.V. natürlich sehr rege und im Sinne der Ergotherapierenden Gebrauch macht.
Diese strukturell unzureichende Beteiligung der Therapieberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Probleme, die sich aus der Bindung der Hochschulen an die fachlichen Vorgaben der Berufsfachschulen bei der geplanten Übergangsregelung ergeben, bewertet Frau Zöllner ebenfalls kritisch und sagte in diesen Punkten ihre Unterstützung zu.
Pakt für Forschungsförderung in den Therapieberufen
Mit unserer Forderung für einen Pakt zur Forschungsförderung rannten wir bei Frau Zeulner offene Türen ein, denn hierzu gab es von ihrer Seite sogar schon konkrete Überlegungen für eine mögliche Umsetzung. Die generelle Notwendigkeit für eine gezielte Forschung in den Therapieberufen steht außer Frage.
Stufenweise Änderung der Berufsgesetze
Großes Verständnis hatte Frau Zeulner für die von uns skizzierten Probleme, die durch eine zeitlich verzögerte Einführung einer Ausbildungsvergütung durch die stufenweise geplante Modernisierung der Therapieberufe (Physiotherapie gefolgt von der Sprachtherapie und abschließend der Ergotherapie) entstehen werden.
Die von der Ampel vorgesehene Übergangslösung führt bislang dazu, dass es in der Ergotherapie frühestens 2027 eine Ausbildungsvergütung geben wird, während die Physiotherapie mindestens zwei Jahre früher starten soll.
Dadurch würden die Ergotherapieschüler*innen benachteiligt und die Attraktivität der Ergotherapie für Ausbildungsinteressierte deutlich leiden. Dies würde fachschulische wie hochschulische Ausbildungsgänge in der Ergotherapie betreffen. Aus unserer Sicht ist das eine (auch rechtlich) nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung. In diesem Punkt sagte Frau Zeulner uns ebenfalls Unterstützung zu.
Dass wir mit unserer Einschätzung zur Ausbildungsvergütung genau richtig liegen, zeigte eindrücklich auch die Reaktion von Markus Algermissen, dem zuständigen Referatsleiter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), im Rahmen des Therapiegipfels. Von Christine Donner auf die Problematik angesprochen war offensichtlich, dass im BMG die Konsequenz der Benachteiligung bei einer stufenweisen Modernisierung der Berufsgesetzte je Berufsgruppe bislang dort niemand im Blick hatte. Daher konnte er dazu im öffentlichen Rahmen der Podiumsdiskussion auch keine Antwort geben, sondern sagte zu, diesen Punkt ins BMG mitzunehmen.
Wir bleiben weiter an diesen wichtigen Themen dran und freuen uns, in Frau Zeulner eine tatkräftige Unterstützerin zu haben.