Veröffentlicht am 22.12.2023
Aktualisiert am 21.08.2025
Im Zuge der GKV-Preisanpassungen und der daraus resultierenden Anpassung der Bundesbeihilfesätze ziehen auch die Landesministerien nach und informieren über die jeweilige Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze für Landesbedienstete und deren Angehörige, sofern für diese nicht ohnehin automatisch die Bundesbeihilfesätze gelten.
Unsere Mitgliedspraxen finden den jeweils aktuellen Stand auf unserer Webseite.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: