Veröffentlicht am 08.02.2024
Nach der Schiedsstellenfestsetzung haben die Vertragsparteien nachgelagert noch eine redaktionelle Überarbeitung des Vertrages nach § 125a SGB V (Blankoverordnung) konsentiert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reichte fristgerecht eine Stellungnahme zum Schiedsspruch vom 14.12.2023 bei der Schiedsstelle ein. Daraus ergab sich für die Schiedsstelle keine rechtlich zwingende Veranlassung den Schiedsspruch anzupassen.
Insofern hängt der Start der Blankoverordnung zum 01. April 2024 nun nur noch davon ab, ob der GKV-Spitzenverband rechtzeitig vor dem 15. Februar 2024 die entsprechende Blankoverordnungs-Stammdatei für die Software-Hersteller veröffentlichen wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, müsste der Start um ein Quartal verschoben werden.
Die Veröffentlichung des Vertrages samt seiner Anlagen haben die Vertragspartner für den 15.2.2024 vereinbart. Wir bitten daher noch um ein wenig Geduld.
Wie angekündigt werden wir als BED ab Ende nächster Woche umfassend über die BLANKOVERORDNUNG informieren. Neben dem Vertrag mit Anlagen werden wir unseren Mitgliedern Informationen, Vorlagen und Empfehlungen zu dieser neuen Regelversorgungsform zukommen lassen.
Webinar
Anmeldungen zur Webinarreihe: BLANKOVERORDNUNG sind bereits möglich (ab 10.2. auch für Nicht-Mitglieder):
Videos
Webinar-Aufzeichnung
Unseren Mitgliedern werden wir eine Aufzeichnung der Webinar-Präsentation auch als Video zur Verfügung stellen.
BLANKO-Schnipsel
In unserer neuen Rubrik Multimedia erhalten Sie in Kurzvideos Informationen zu einzelnen Aspekten der BLANKOVERORDUNG.
Schriftliches
Ab dem 15.2. finden Sie in unserem Stichwortverzeichnis auch diverse Stichwortinfos zur BLANKOVERORDNUNG.
Dort sowie bei unseren Praxisvorlagen werden wir Ihnen zudem hilfreiche Vorlagen und Empfehlungen zur Verfügung stellen.
Persönliche Beratung
Wie gewohnt stehen wir Ihnen bei Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.