Veröffentlicht am 12.03.2024
Die Versorgung von erkrankten Gesetzlich Versicherten mit Heilmittelbedarf kann nicht mehr als gesichert gelten!
Grund dafür sind, trotz klaren gesetzlichen Auftrags, weiterhin keine angemessenen Vergütungspreise in der Ergotherapie. Diese Aussage basiert auf harten Fakten.
Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand des BED e.V. belegt die fehlende Angemessenheit eindrücklich mittels einer simplen Beweisrechnung für das vergangene Jahr 2023:
Abrechnungsvolumen lt. GKV-HIS in der Ergotherapie minus Sachkosten minus Personalkosten lt. Tarif = Gewinn
Und: Gewinn minus tatsächlich notwendige Überschüsse lt. Tarif = monetäre Unterdeckung!
Aber sehen Sie selbst...
Erklärvideo: