Veröffentlicht am 26.03.2024
Auf dem Bild von links nach rechts:
Antje Maunz, BED; Ministerialdirigentin Christine Engelhardt, Leiterin der Abteilung 6 im Sozialministerium; Christiane Sautter-Müller, LOGO Deutschland; Heike Graser, ZVK und Andreas Hörstgen, DVE.
Gerecht geht anders! Die bestehende Zuzahlungsregelung benachteiligt Patientinnen und Patienten, die Heilmittel benötigen. Anders als bei Medikamenten, wo nur eine
Pauschale fällig wird, müssen Betroffene neben dieser in Höhe von 10 € noch zusätzlich 10% des jeweiligen Preises der Leistung zahlen.
Bereits Anfang 2023 hatten sich BED und LOGO Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme entsprechend positioniert.
Die „Entlastungsallianz“, eine Initiative des Sozialministeriums in Baden-Württemberg, will nun diesen Schritt – eine Einbringung über das Land in den
Bundesrat – prüfen. Die Unterarbeitsgruppe „Vereinheitlichung von Dokumentations- und Abrechnungsverfahren von Leistungen bei Krankenkassen“, bestehend aus
Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Verbände und Krankenkassen, traf sich am Donnerstag, den 21.03.2024 in Stuttgart.
Für den BED war Antje Maunz, für LOGO Deutschland Christiane Sautter-Müller, 2. Vorsitzende, vor Ort.
Neben dem Thema „Zuzahlung“, welches erfreulicherweise auch von anderen Berufsverbänden im Heilmittelbereich benannt wurde, standen Themen wie die
„Verordnungsprüfpflicht“ und die Umsetzung der Blankoverordnung als Bürokratie entlastend auf der Tagesordnung.