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Erwartbares Ergebnis durch Mehrheitsbeschluss: 1,17 Euro die Minute ab dem 01.06.2024

Veröffentlicht am 31.05.2024

Da es bislang weder eine gesetzliche Grundlage noch ein Urteil gibt, das eine lagerübergreifende Parteienmehrheit einer Schiedsstelle ausdrücklich verbietet, ist aus Sicht der Unparteiischen der Schiedsstelle eine Mehrheit aus GKV-SV und DVE, die gänzlich ohne eine der Stimmen der 3 Unparteiischen auskommt, derzeit möglich.

So war es auch keine Überraschung, dass die GKV-SV/DVE-Preise nun auch „offiziell“ von der Schiedsstelle beschlossen wurden.

1,17 Minutenpreis für alle Heilmittel - auch Blanko

1,17 € pro Therapieminute lautet damit die neue Vergütung in den Praxen, was einer angeblich gewichteten Mittelwertanpassung von 14,01% entspricht. Gültig sind diese neuen Preise für alle Behandlungen, die ab dem 1.6.2024 durchgeführt werden. Abgerechnet werden können die neuen Preise (siehe Vergütungspreislisten) aus technischen Gründen erst ab dem 1.7.2024.

Ausnahmen

Einige Beratung-zur-Integration-Positionen hatten schon bisher einen höheren Minutenpreis, weswegen diese Preise unverändert geblieben (also nicht auf 1,17 € reduziert worden) sind.

Die neuen Preise gelten ebenfalls für Blanko für alle Behandlungen ab dem 1.6.2024, wobei die versorgungsbezogene Pauschale nicht angehoben wurde.

Wirtschaftlichkeit nicht gegeben

TVöD 2022 zugrunde gelegt

Dass auch der Minutenpreis von 1,17 € im Jahr 2024 für Ergotherapiepraxen unwirtschaftlich ist, zeigt sich schon daran, dass die Berechnung dazu auf den Tarifentgelten aus dem Jahr 2022 fußt.

Konkret bedeutet die Vereinbarung zwischen DVE und GKV durchschnittlich

  • für jede*n Praxisinhabenden monatlich damit einen Nettoverlust von rund 431 Euro.
  • für jeden therapeutischen Praxisangestellten monatlich daher einen Nettoverlust von rund 232 Euro.

Weitere Mängel

Eine Preisanpassung um rund 14 %  trotz der Kalkulation mit den TVöD-Sätzen von vor 2 Jahren macht deutlich, um wie viel höher die korrekte Anpassung eigentlich hätte sein müssen. Was müssen die Ergotherapierenden auf Grund dieser Vereinbarung zwischen DVE und GKV nun in Kauf nehmen?

  1. Keinerlei Nachzahlungen für jahrzehntelange Unterbezahlung auf niedrigstem Niveau
  2. Neuerliche Zementierung der Unterbezahlung der Ergotherpeut*innen in der Zukunft
  3. Neuerliche Vorfinanzierung der Kostensteigerungen über die Praxisinhabenden durch Vergangenheitsbetrachtung, statt Zukunftsschau
  4. Keinerlei weitere Vergütungsanhebungen, sondern lediglich Anpassungen von Kostensteigerungen anhand von ebenfalls zementierten Berechnungsgrundlagen.

Darüber hinaus blieben relevante Aspekte in dieser Preisbildung weiterhin unberücksichtigt, wie z.B.:

  • Leistungsgerechte Vergütung? Fehlanzeige
  • Betriebliche Altersvorsorge? Fehlanzeige
  • Angemessene Berücksichtigung der notwendigen Investitionen? Fehlanzeige

Auch gab es keinerlei Reduktion der zu erbringenden Stunden. Während in anderen Branchen über eine 4-Tage Woche ernsthaft diskutiert wird, wurde gemäß den Vorstellungen des DVE weiterhin auf Basis einer 39,1/Stunden Woche gerechnet.

Für die Kostenträger und damit die Gesetzliche Krankenversicherung bedeutet das erzielte Ergebnis mit dem DVE daher ein dickes Plus zu Lasten von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten.

Während Kliniken Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit den gültigen Tarifen für 2024 bezahlen, müssen die ergotherapeutischen Praxisinhabenden dank des DVE und GKV mit einer Vergütung zurechtkommen, die auf den niedrigeren Werten aus 2022 basiert.

Konsequenzen

Auf Grund des wettbewerblichen Drucks um die immer rarer werdenden ergotherapeutischen Fachkräfte, müssen Praxisinhabende demzufolge einmal mehr bei ihrem eigenen Einkommen sparen, um den ergotherapeutischen Mitarbeitenden zumindest annähernd dasselbe Gehalt zu bezahlen, das Ergotherapierenden in Kliniken bezahlt wird, oder weiterhin auf dringend notwendige Praxisinvestitionen verzichten. 

Gerechtigkeit wird es für die Therapierenden daher so lange nicht geben, wie die Verursacher dieser Gegebenheiten eine Mehrheit bilden können, die preislich zurück in die Vergangenheit führt.

Um das zu ändern, werden wir weiterhin alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen. Aus Sicht des BED e.V. sind die Betroffeneninteressen nicht hinreichend abgebildet.

Um Ergotherapeut*innen ihren Praxisalltag, so gut wie es unter diesen Bedingungen möglich ist, zu erleichtern, unterstützen wir sehr umfassend und serviceorientiert durch persönliche Beratung sowie mit speziell auf Ergotherapierende zugeschnittenen Angeboten.

Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Ihr BED e.V. 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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