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Veröffentlicht am 01.06.2012
Damit wird das Gesetz am 01.01.2013 in Kraft treten.
Wir berichteten bereits:
Patientenbeauftragter der Bundesregierung Wolfgang Zöller hat die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln im Blick Auch Heilmittelerbringer sind vom zukünftigem Patientenrechtegesetz betroffen! Wichtig und aus unserer Sicht ein Gewinn für die Patienten bei Genehmigungsverfahren:
"Werden Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise eine fristgemäße Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht eingehalten, können sich die Versicherten die Leistung jetzt selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse ein medizinisches Gutachten eingeholt wird, entscheiden." Die Pressemitteilung vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Justiz fasst sämtliche Änderungen und Ergänzungen noch einmal zusammen:
Gemeinsame Pressemitteilung: Endlich mehr Transparenz für Patienten - Patientenrechtegesetz vom Kabinett beschlossen Hier finden Sie den aktuellen Gesetzesentwurf zum Patientenrechegesetz:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.