Berufspolitische Informationen >> Zuweisung gegen Entgelt
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Zuweisung gegen Entgelt

Veröffentlicht am 04.06.2012

Der GKV-Spitzenverband stellte am 22.05.12 die Ergebnisse seiner Studie "Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch Zuweisung gegen Entgelt" vor.

"Das wesentliche Ergebnis der empirischen Studie ist die Selbsteinschätzung von niedergelassenen Ärzten, leitenden Mitarbeitern stationärer Einrichtungen und von nichtärztlichen Leistungserbringern, dass Patientenzuweisungen gegen Entgelt und andere wirtschaftliche Vorteile im deutschen Gesundheitswesen keine Einzelfälle, sondern eine verbreitete Praxis sind.

Finanzielle Zuwendungen und Sachleistungen, wie die unentgeltliche Überlassung von Geräten, werden dabei nach Meinung der Befragten als gängige Art der wirtschaftlichen Vorteile gewährt bzw. entgegengenommen. Niedergelassene Ärzte und stationäre Einrichtungen treten dabei sowohl als Geber als auch als Nehmer auf. Im Gegensatz dazu fungieren nicht-ärztliche Leistungserbringer nach Wahrnehmung der Studienteilnehmer in der Regel nur als Geber" so das Fazit der Studie.
Die Zeitung Volksstimme schreibt, dass der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery während des Deutschen Ärzttages die Kritik der Kassen zurückwies und äußerte, dass die Tatsache diese Studie während des Deutschen Ärztetages zu veröffentlichen wohl ausschließlich dazu diene, den Ärztetag und die Ärzteschaft zu stören. Dies diskreditiere den Spitzenverband der Krankenkassen als erntzunehmenden Verhandlungspartner."Burkhard John, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, erklärte gegenüber der Volksstimme: "Das ist eine ziemliche Frechheit und eine Diffamierung der Ärzteschaft. Die Kassen behaupten etwas, ohne Ross und Reiter zu nennen."

Die AOK in Sachsen-Anhalt sieht jedoch in der Studie eine Bestätigung, dass seit Jahren Zuweisungen gegen Entgelt vorgenommen werden, so der Sprecher Andreas Arnsfeld. Bis dato ist die Verfolgung solcher Fälle schwierig. Ein noch ausstehendes Urteil des Bundesgerichtshofes soll nun den Kassen eine Verfolgung dieser Fälle ermöglichen.

Den Zeitungsartikel finden Sie hier:
Fangprämien für Patienten sind "gängige Praxis"

Die Studie und sämtliche weitere Inhalte zu dem Thema können Sie hier einsehen:
Vorstellung der Studie: Zuweisungen gegen Entgelt


Kommentierung des BED:

 
Der BED e.V. wäre sehr erfreut, wenn die Krankenkassen erst einmal vor ihrer eigenen Haustür kehren würden und andere Statistiken genauso akribisch erstellten wie:
  • Wie viele Verordnungen wurden im Heilmittelbereich auf Grund von reinen Formfehlern vollständig von den Krankenkassen nicht vergütet? Aus Sicht des BEDs sind das unrechtmäßige Vergütungsabsetzungen, die vor zwei Landessozialgerichten gerade eingeklagt werden.
  • Wie vielen Heilmittelerbringern wurde zu unrecht Betrug unterstellt, die sodann das Gegenteil bewiesen?
  • Wie viele langfristige Genehmigungsanträge wurden pauschal abgelehnt?
  • Wie oft wurden Heilmittelausgabevolumen nicht angehoben, gleichwohl der reale Bedarf an therapeutischen Leistungen wissentlich und nachweisbar weitaus höher liegt?
Die Fragen nach den Kosten im Vergleich zu dem Nutzen für die Verfolgung solcher Fälle stellt der BED e.V. hingegen nicht, da der rein präventive Charakter von Verfolgungen solcher Fälle sicherlich auch viele Betrugsfälle im Gesundheitswesen verhindert.



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