Veröffentlicht am 26.07.2012
der BED e.V. beschwerte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der problematischen Verordnungssituation in Niedersachsen beim Ministerium.
Dieses gibt nun bekannt, dass sie die Informationspolitik der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen KVN gegenüber den Vertragsärtzen als kritisch beurteilt und dies der KVN gegenüber auch deutlich geäußert hat.
Mehr Handlungsspielraum für Interventionen sieht das Ministerium allerdings nicht, so dass der BED neuerlich das Ministerium um konkrete Hilfestellung bittet.
Das Schreiben des Ministerium ersehen Sie hier:
Stellungnahme KVN Folgend ersehen Sie unsere neuerliche Stellungnahme: Guten Tag sehr verehrter Herr Kurtz,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Bemühungen!
Die Vorgaben der KVN sind wirklich kritisch zu sehen.
Daher würde es uns freuen, wenn das Ministerium eindrücklich darauf hinweisen könnte, dass die Heilmittelausgabevolumen in Niedersachsen allein schon deshalb zwingend größer sein müssen, da die Frühförderverordnung im Land nur unzureichend umgesetzt wird! Kein Wunder also, dass Niedersachsen bei den realen Heilmittelausgaben im Vergleich zu anderen Bundesländern abweicht.
Ein weiteres Problem aus der Praxis: Eine Arztpraxis darf Praxisbesonderheiten geltend machen. In Niedersachsen gilt:
Unabhängig von der Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten gemäß § 12 der Prüfver-einbarung werden nachstehende Therapieformen bei den festgelegten Indikationen als Praxisbesonderheit anerkannt.
3.1 Ergotherapie
Indikationen
zu 3.1 und 3.2: Pflegestufe I bis III bei Kindern und bei Kindern in
teilstationären Einrichtungen oder Sprachheil-kindergärten
Daraus ergibt sich die Frage: Was sind aus Sicht der KVN teilstationäre Einrichtungen?Darauf die KVN:Sehr geehrte Frau Donner,
die Formulierung berücksichtigungsfähiger Praxisbesonderheiten (Teilstationäre Einrichtungen) haben die Vertragspartner bewusst offen gestaltet und auf eine Festlegung auf bestimmte Einrichtungen verzichtet. Unseren Mitgliedern soll so die Möglichkeit eröffnet werden, im Falle einer Prüfung das größtmögliche Spektrum an Praxisbesonderheiten gegenüber der Prüfungsstelle geltend zu machen. Gleichzeitig eröffnet diese offene Formulierung der Prüfungsstelle einen breiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum zur Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten.
Um welche teilstationären Einrichtungen es sich konkret handelt, hängt daher allein von den Bewertungen der Prüfungsstelle in künftigen Heilmittel-Richtgrößenprüfungen ab.
Darauf der BED e.V.: Guten Tag sehr verehrte Frau Freund,
neuerlich herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Gerade im Zuge der großen Verunsicherung der Ärzte wäre es hier angebracht wenigstens Einrichtungen zu benennen, die aus Sicht der KVN bzw. der Prüfungsstelle eindeutig zu den Teilstationären Einrichtungen gehören!! Wir haben nämlich von vielen Ärzte die Beschwerde darüber erhalten keine sicheren Praxisbesonderheiten angeben zu können, da dieser Begriff eben gerade nicht eindeutig definiert wurde.
Es könnte eine Aufzählung erfolgen, die nicht abschließend ist.
In Zusammenhang mit der mehr als schlechten Umsetzung der Frühförderverordnung ist keine Definition von teilstationären Einrichtungen für die Ärzteschaft ein Desaster!
An wen können wir uns wenden, um dieses Dilemma zu eliminieren?
Zu guter Letzt: Es hilft weder den Versicherten, noch den Ärzten, noch den Heilmittelerbringern in der Praxis, wenn die KVN Fälle verfolgt in denen Ärzte aus Regressangst nicht verordnen.
Ob eine Verordnung med. notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist, darüber scheiden sich ja bekanntlich die Geister.
Eine Vorgabe oder ein Gesetz kann aber nur Kraft und Auswirkung entwickeln, wenn dieses auch durchgesetzt werden kann, was im vorliegenden Fall auf Grund unterschiedlicher Meinungen nicht möglich ist.
Es fehlt an durchsetzbaren und konkreten Vorgaben wie z.B. der, dass die KVN den Begriff teilstationäre Einrichtungen definieren muss.
Das würde den verordenden Ärzten Rechtssicherheit geben, was automatisch dazu führt, dass notwendigen Verordnungen auch ausgestellt werden.
Wir freuen uns auf Ihre neuerliche Rückmeldung.