Veröffentlicht am 13.08.2012
Positiv sieht der Bundesverband für Ergotherapeuten der Inkrafttretung des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 entgegen.
Darin wird unter Anderem festgelegt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln festlegen müssen, die vor Regressprüfungen bei Ärzten anzuerkennen sind. Kommt keine Einigung zustande entscheidet das Schiedsamt.
Die in dieser Liste enthaltenen Heilmittel unterliegen dann nicht mehr der sogenannten Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Bis dato werde viele Heilmittel wie Ergotherapie, Physiotherapie sowie Logopädie von Ärzten nicht oder nur unzureichend verordnet, um etwaigen Rückzahlungsforderungen seitens der Krankenkassen zu entgehen.
Es bleibt abzuwarten welche Heilmittel durch den GKV-Spitzenverband in jene Liste aufgenommen werden.
Der BED e.V. unterstützt zudem das Vorhaben der Modifizierung der Zulassungsregelungen für Medizinische Versorgungszentren im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes, denn es darf unter keinen Umständen und in keinem Bereich des Gesundheitswesens zu einer Konzernialisierung kommen.
Anderenfalls besteht die reale Gefahr aus Sicht des BED, dass Patienteninteressen nicht mehr an oberster Stelle der Prioritätenliste stehen, sondern die Interessen der Anteilseigner des betreffenden Konzerns.
Kontakt:Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
Nohnerstraße 10
D-66693 Mettlach
Telefon: +49 (0)5221-87 59 45 3
Fax: +49 (0)721 - 509 663 407
www.bed-ev.de