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Veröffentlicht am 08.10.2012
Am 07.09. bezog das Gesundheitsministerium endlich Stellung auf die Anfrage des BED e.V. über die Medizinrechtlerin Frau Bahner im März 2012 zu der fehlenden Härtefallregelung.
Das Fehlen der Härtefallregelung im Ergotherapeutengesetz begründet das Ministerium mit dem Alter dieses Berufszulassungsgesetzes im Bereich der Gesundheitsfachberufe.
Neben dem Ergotherapeutengesetz ist davon auch das Logopädengesetz betroffen.
Das Ministerium folgt unserem Vortrag, dass damit bei den Ausbildungen Ungerechtigkeiten entstehen können und gibt an, bei Gesetzesänderung eine Anpassung an modernere Bestimmungen zu überprüfen.
Eine zeitliche Perspektive dafür konnte das Gesundheitsministerium leider nicht benennen.
Folgen ersehen Sie das vollständige Schreiben des Ministeriums:
Ergotherapieschüler, die von einer fehlenden Härtefallregelung betroffen sind können sich an den BED e.V. wenden, um ihre aus dem Schreiben des Ministeriums entstehenden Ansprüche geltend machen zu können.
Zum vorherigen Verlauf siehe auch: