Veröffentlicht am 29.11.2024
Beachten Sie bitte folgendes bei der Abrechnung von Blankoverordnungen:
VERTRAGSNUMMER UND POSITIONSNUMMERN
Beachten Sie bitte, dass bei der Abrechnung von Blankoverordnungen im Datensatz die korrekte Vertragsnummer angegeben werden muss:
Schlüssel ”Leistungserbringergruppe” Ergotherapie Blankoverordnung: 26 00 502
(Bei Nicht-Blankoverordnungen ist die letzte Ziffer eine "1")
Berücksichtigen Sie bitte zudem bei der Dateneingabe, dass es für BLANKO-Verordnungen komplett eigene Positionsnummern gibt, auch für Hausbesuch, Analyse des ergotherapeutischen Bedarfes, etc.. Sie finden diese in der Vergütungspreisliste zum Blankovertrag Ergotherapie auf unserer Seite:
ABRECHNUNG FUNKTIONSANALYSE UND VERSORGUNGSBEZOGENE PAUSCHALE
Die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfes sowie die versorgungsbezogene Pauschale rechnen Sie bei jeder Blankoverordnung mit dem ersten Termin ab. Eine Eintragung und Bestätigung auf der Verordnungsrückseite ist dafür NICHT erforderlich.
Klären Sie die automatische Abrechnung dieser beiden Positionen bei jeder Blankoverordnung mit Ihrem Abrechnungsdienstleister sofern Sie nicht selbst abrechnen, damit Ihnen kein Vergütungsteil verloren geht.
ABRECHNUNG VOR- UND NACHBEREITUNG SOWIE DOKUMENTATION
Bei Blankoverordnungen kann je Behandlungstermin pauschal ein Zeitintervall (ZI) für Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation (VND) zusätzlich zur Therapiezeit abgerechnet werden. Auf der Verordnungsrückseite wird hinter dem Heilmittel jedoch nur die Therapiezeit ohne die VND-Zeit eingetragen.
ANGABE FREQUENZ "0" IM DATENSATZ
Bei Blankoverordnungen muss im Datensatz für die Frequenz grundsätzlich eine "0" (Null) eingegeben werden.
WEITERE WICHTIGE INFOS ZUR BLANKO-ABRECHNUNG
Beachten Sie auch die weiteren Informationen in unserer Stichwortinfo: