Veröffentlicht am 13.12.2024
Bei der Beantragung für die 1.000,- Euro Pauschale im Zusammenhang mit der telemedizinischen Leistung (ERGO-TML), welche jetzt noch für das Jahr 2024 beantragt werden kann, benötigen Sie Ihren Benutzernamen aus dem letzten Jahr, sofern Sie sich bereits im letzten Jahr im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) angemeldet haben.
Leider ist beim Aufsetzen des Systems das Vergessen des Benutzernamens offenbar nicht berücksichtigt worden und eine erneute Registrierung mit derselben IK-Nummer ist auch nicht möglich. Insofern können Sie nur den Support direkt kontaktieren, falls Sie Ihren eingegebenen Benutzernamen nicht mehr wissen sollten.
Wir haben den GKV-SV über diesen Umstand informiert und um technische Abhilfe gebeten, die auch im Sinne der Entlastung des Supportteams und damit des GKV-SV sein dürfte. Aktuell können Sie bei vergessenem Benutzernamen jedoch nur den Support kontaktieren, welcher "zwischen den Jahren" zudem nur eingeschränkt besetzt sein wird:
ti-abrechnung@gkv-spitzenverband.de
Handlungsempfehlung
Sofern noch nicht geschehen, beantragen Sie nun sehr zeitnah die 1.000,- Euro Pauschale, damit Sie bei Schwierigkeiten in dem Zusammenhang noch eine Chance auf die rechtzeitige Hilfe des Supports des GKV-SV haben.
Alle grundsätzlichen Informationen zum Thema finden Sie hier: