Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, aber in Deutschland als Ergotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür einen Anerkennungsantrag stellen.
In Bayern sind dafür bis zum 30. Juni 2025 noch die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Ab dem 01. Juli 2025 übernimmt das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) die Zuständigkeit für die Anerkennung.
Das Ziel der Neuerung ist es, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Bayern effizienter zu gestalten, indem die Verfahren gebündelt werden. Für Gesundheitsfachberufe wie Ergotherapeut*innen ist das LfP ab Juli 2025 die zentrale Anlaufstelle. Weitere Informationen und der Online-Antrag sind ab dann hier verfügbar:
Weitere grundsätzliche und wichtige Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter: