Ausbildung/Weiterbildung >> Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Zuschuss möglich

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Zuschuss möglich

Veröffentlicht am 10.03.2017
Aktualisiert am 24.06.2025

FÜR REGULÄRE BERUFSAUSÜBUNG IN DEUTSCHLAND

Wer seinen Berufsabschluss außerhalb von Deutschland erworben hat, benötigt für die Ausübung des Berufes in Deutschland zwingend eine offizielle

  • Feststellung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer in Deutschland erworbenen Berufsurkunde sowie
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache.         

ANERKENNUNGSVERFAHREN

ANERKENNUNGSZUSCHUSS

Da das Anerkennungsverfahren nicht nur zeitaufwändig sondern neben den Gebühren auch mit weiteren Kosten für z.B. Übersetzungen, Beglaubigungen, etc. verbunden ist, können Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln einen Anerkennungszuschuss erhalten. Die Voraussetzungen sowie Vorgehensweise finden Sie unter

FACHSPRACHENPRÜFUNG

Informationen über eine möglicherweise notwendige Fachsprachenprüfung finden Sie in unserem Artikel:

FÜR IM AUSLAND NIEDERGELASSENE SELBSTSTÄNDIGE

Für Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums die in Ihrem Heimatland als Selbständige niedergelassen sind und nur vorübergehend oder gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, ist eine einfache Genehmigung der zuständigen Stelle ausreichend.

Sie müssen in der Regel folgende Dokumente einreichen:

  • schriftliche Anzeige, dass Sie die Tätigkeit aufnehmen möchten (inklusive Angaben zum Ort, Dauer und Häufigkeit)
  • Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit
  • Bescheinigung, dass Sie in einem EU-Staat rechtmäßig zur Ausübung Ihrer Tätigkeit niedergelassen sind und Sie diese Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung ausüben dürfen
  • Nachweis Ihrer Qualifikation

In bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, dass man Ihre Qualifikation nachprüft. Nach Ihrer Anzeige erhalten Sie ein Schreiben mit der Information, ob eine Überprüfung Ihrer Qualifikation erforderlich ist oder ob Sie mit Ihrer Tätigkeit sofort beginnen dürfen (Genehmigung).

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Über die genauen Kosten informiert Sie die zuständige Stelle.

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Bei Fragen dazu steht Ihnen der BED e.V. wie immer gerne zur Verfügung.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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