Veröffentlicht am 10.03.2017
Aktualisiert am 24.06.2025
FÜR REGULÄRE BERUFSAUSÜBUNG IN DEUTSCHLAND
Wer seinen Berufsabschluss außerhalb von Deutschland erworben hat, benötigt für die Ausübung des Berufes in Deutschland zwingend eine offizielle
- Feststellung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer in Deutschland erworbenen Berufsurkunde sowie
- für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache.
ANERKENNUNGSVERFAHREN
ANERKENNUNGSZUSCHUSS
Da das Anerkennungsverfahren nicht nur zeitaufwändig sondern neben den Gebühren auch mit weiteren Kosten für z.B. Übersetzungen, Beglaubigungen, etc. verbunden ist, können Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln einen Anerkennungszuschuss erhalten. Die Voraussetzungen sowie Vorgehensweise finden Sie unter
FACHSPRACHENPRÜFUNG
Informationen über eine möglicherweise notwendige Fachsprachenprüfung finden Sie in unserem Artikel:
FÜR IM AUSLAND NIEDERGELASSENE SELBSTSTÄNDIGE
Für Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums die in Ihrem Heimatland als Selbständige niedergelassen sind und nur vorübergehend oder gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, ist eine einfache Genehmigung der zuständigen Stelle ausreichend.
Sie müssen in der Regel folgende Dokumente einreichen:
- schriftliche Anzeige, dass Sie die Tätigkeit aufnehmen möchten (inklusive Angaben zum Ort, Dauer und Häufigkeit)
- Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit
- Bescheinigung, dass Sie in einem EU-Staat rechtmäßig zur Ausübung Ihrer Tätigkeit niedergelassen sind und Sie diese Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung ausüben dürfen
- Nachweis Ihrer Qualifikation
In bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, dass man Ihre Qualifikation nachprüft. Nach Ihrer Anzeige erhalten Sie ein Schreiben mit der Information, ob eine Überprüfung Ihrer Qualifikation erforderlich ist oder ob Sie mit Ihrer Tätigkeit sofort beginnen dürfen (Genehmigung).
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Über die genauen Kosten informiert Sie die zuständige Stelle.
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Bei Fragen dazu steht Ihnen der BED e.V. wie immer gerne zur Verfügung.