Veröffentlicht am 27.06.2025
Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:
Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.
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