Berufspolitische Informationen >> Beitragsschulden in der Krankenversicherung - Kabinett beschließt Gesetzentwurf
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Beitragsschulden in der Krankenversicherung - Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Veröffentlicht am 16.04.2013

Seit 2007 sind sämtliche Einwohner in Deutschland per Gesetz pflichtversichert.
Wer seine Krankenversicherungsbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr bezahlen konnte für den galt bisher:
Die Beiträge wurden mit einem Säumniszuschlag in Höhe von 5 % gestundet.

Für säumige Privatversicherte wurden die Leistungen auf ein Notfallniveau herabgesetzt, während Ihr Vertrag bis zu einem Jahr ruhte.
Danach folgte die Versicherung im Basistarif.

In der Konsequenz führten diese Maßnahmen zu einer hohen finanziellen Belastung der Beitragsschuldner und damit oft zur Überschuldung.

Um dies zu vermeiden müssen Gesetzlich Versicherte zukünftig nur einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Beitrages für jeden angefangenen Monat leisten.
In der Privaten Krankenversicherung wird nach einem erfolglosen gesetzlichen Mahnverfahren ein Notlagentarif eingeführt. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht währenddessen.

Hier können Sie den vollständigen Gesetzentwurf einsehen:
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung



Weitere Informationen zum Thema:


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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