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Veröffentlicht am 21.08.2013
Am 16.04. berichtete der BED e.V. bereits über den Kabinettsbeschluss.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die bisherigen Säumniszuschläge von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert.
In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für GesundheitUnser Artikel zum Beschluss:
16.04.2013: Beitragsschulden in der Krankenversicherung - Kabinett beschließt Gesetzentwurf