Veröffentlicht am 08.08.2025
Wie 2023 mit der Gesetzlichen Unfallversicherung vereinbart (siehe BED-Verhandlungserfolg bei den Vergütungen der Gesetzlichen Unfallversicherung), folgt die Vergütungserhöhung für die Behandlung von "BG-Patient*innen" zeitnah jeder Erhöhung der GKV-Preise und liegt jeweils 7,6 % über dem aktuellen GKV-Niveau.
Da die Preise der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. August 2025 gestiegen sind, erfolgt nun auch die entsprechende Anpassung der BG-Preise.
Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen der Unfallversicherungsträger (BG-Verordnungen), bei denen die erste Behandlung ab dem 01.09.2025 erfolgt.
Unsere Mitglieder finden die Preisliste wie gewohnt auf unserer Webseite
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