Veröffentlicht am 10.10.2025
Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Steht die Verschiebung der Anbindungsfrist schon fest?
Nein, aktuell liegt nur ein Gesetzesentwurf vor. Dass diese Verschiebung so kommen wird, ist jedoch relativ wahrscheinlich.
Ergeben sich direkte Nachteile aus der Verschiebung der Frist?
Nein. Verschoben wird nur die Pflicht zur TI-Anbindung. Die Möglichkeit der sofortigen Anbindung sowie die Refinanzierung gelten wie bisher.
Kann ich trotzdem jetzt schon die TI-Anbindung vornehmen?
Ja. Die Verschiebung betrifft lediglich die Pflicht zur Anbindung. Eine freiwillige Anbindung vorher ist weiterhin möglich.
Ich habe die Karten schon, aber den Anschluss noch nicht komplett - bekomme ich die Erstattung für die Karten dann schon?
Nein. Die Refinanzierung beginnt erst für den Zeitpunkt an dem der TI-Anschluss komplett und funktionsfähig ist. Wenn Sie also die erste Karte schon beantragt haben, vervollständigen Sie zügig den kompletten TI-Anschluss und beantragen direkt anschließend die Erstattung, damit sie auch ab dann die Erstattung erhalten.
Die Karten sind ja nur 5 Jahre gültig - gehen mir dann jetzt 2 Jahre verloren?
Es ist korrekt, dass die Karten grundsätzlich immer nur 5 Jahre gültig sind und dann wieder erneut beantragt werden müssen. Wer jetzt schon den TI-Anschluss komplett hat, bekommt dafür bei direkter Beantragung aber auch jetzt schon die Kostenerstattung, sodass bei Wahl eines wirklich guten TI-Angebotes die Kosten über die Refinanzierung komplett erstattet werden.
Und wer nicht nur ein gutes sondern ein supergutes Angebot über die BED-Kooperationen nutzt, hat über alles gerechnet sogar ein monatliches Plus von ca. 30 Euro.
Das gilt aber natürlich nur für diejenigen, die tatsächlich über uns mit einem unserer Kooperationspartner ihre TI anschließen.
Was habe ich denn davon, wenn ich jetzt schon den TI-Anschluss mache?
Es gibt bereits jetzt zwei konkrete Anwendungsfälle:
1. KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
Hier kann die gesamte Kommunikation mit dem Arzt laufen: Therapieberichte, Infos, Nachfragen, Rezeptkorrekturen etc.
- Das ist ein guter Ersatz für das mittlerweile als nicht (mehr) datenschutzkonform eingestufte FAX.
- Zudem werden Sie damit technisch ins Medizinwesen integriert, was eine Kommunikation tatsächlich auf Augenhöhe erleichtert.
2. ePA (elektronisch Patientenakte)
Die Versicherten können den Therapeut*innen eine Freigabe erteilen und dann sind hier alle therapierelevanten Anamnesedaten abrufbar.