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Offener Brief zur TI-Anbindung an alle Ergotherapierenden

Veröffentlicht am 24.10.2025

Warum wir zur geplanten Verschiebung der Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur intervenieren – und warum sich gerade jetzt schon der TI-Anschluss für Ergotherapiepraxen lohnt 

Liebe Ergotherapeut*innen,

die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringende soll politisch auf den 01.10.2027 verschoben werden. Sanktionen waren mit der Frist nicht verbunden. Man könnte das einfach hinnehmen, da sich bei oberflächlicher Betrachtung durch die Fristverschiebung keine Nachteile für die Praxen ergeben.

Wir als Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) intervenieren trotzdem beim BMG, dem Gesundheitsausschuss und Fachpolitiker*innen – und haben zwei gewichtige Gründe dafür: 

1. Verkennung der systemrelevanten Heilberufe

Die gewohnheitsmäßig falsche Einordnung der Therapieberufe in die Gesundheitsversorgung muss ein Ende finden.

Das politische Signal, Heilmittelerbringende nur über die e-Verordnung „mitzunehmen“, reduziert die systemrelevante Arbeit der Therapierenden auf Rezeptverwaltung und verkennt damit ihre Versorgungsrolle. Wir alle kämpfen doch seit Jahren um mehr Anerkennung und eine höhere Versorgungsverantwortung für die Therapieberufe. Welches Signal sendet dann eine Branche, die sich nur dann zur Digitalisierung tragen lässt, wenn sie Verordnungen abarbeiten muss? Umso verheerender ist dieses Signal, wenn die Forderung zur Verschiebung einer sanktionsfreien Frist noch selbst gefordert oder begrüßt wird.

2. Nutzen der TI bereits jetzt vorhanden

Der praktische Nutzen der TI ist bereits jetzt vorhanden, nicht erst 2027. Die Refinanzierung der Anbindungskosten ist zudem gesichert.

Was bringt Ihnen ein früher Anschluss konkret?

  • Weniger Medienbrüche, weniger Telefonate: Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen = Mailverkehr in der TI) tauschen Sie Befunde, Therapiepläne und Rückfragen sicher und nachvollziehbar mit Praxen, Kliniken und anderen Partnern aus. Fax und Papierpost entfallen, Rückläufe kommen schneller.
  • Zeitgewinn im Alltag: Standardisierte digitale Eingänge, klare Dokumentationspfade, weniger Doppelarbeit; das entlastet Empfang, Abrechnung und Therapeut*innen.
  • Bessere Informationslage für die Behandlung: Der TI-Anschluss schafft die Basis für elektronische Akten- und Verordnungsprozesse; Leserechte und strukturierte Informationen lassen sich schrittweise in Ihre Abläufe integrieren.
  • Planungssicherheit statt „Big-Bang“: Späte Stichtage erzeugen erfahrungsgemäß Anschlusswellen kurz vor knapp. Das überrollt begrenzte Kapazitäten und führt zu unnötigen Wartezeiten und Frust, obwohl es sich nicht um technische, sondern dann um kapazitätsbedingte Engpässe durch die Fristverschiebung handelt.
  • Kooperations- und Wettbewerbsfähigkeit: Ein TI-fähiges Profil erleichtert Zuweisungen und Zusammenarbeit. 97 % aller Verordnenden nutzen bereits KIM.
  • Datenschutz und Nachweisbarkeit: KIM ist revisionssicher, nachvollziehbar und datenschutzkonform; das stärkt Ihr Qualitätsmanagement und reduziert das Risiko durch unsichere Kanäle.

Unsere politische Kernbotschaft

Die TI ist Versorgungsinfrastruktur – nicht nur Transportweg der e-Verordnung. Deshalb fordern wir, die TI für Heilmittelerbringende funktional zu entkoppeln und schrittweise Mindestnutzungen mit echtem Mehrwert zu ermöglichen (z. B. KIM im Regelbetrieb, strukturierte Informationsnutzung). Statt die gesetzliche Frist zu verlängern, ist unser Vorschlag, diese ganz zu streichen und stattdessen eine Klarstellung im Gesetzestext zu verfassen. In § 360 Abs. 8 SGB V könnte folgender Schlusssatz aufgenommen werden: „Die Nutzung elektronischer Verordnungen setzt die technische Teilnahme an der Telematikinfrastruktur voraus; eine fristgebundene allgemeine Anschlussverpflichtung für Heilmittelerbringer wird hierdurch nicht begründet.“

In der Folge könnten sich Praxen entlang ihrer Prozess- und Organisationsreife an die TI anschließen und die ansonsten absehbaren Engpässe bei Beantragung, Zugang und Support durch Last-Minute-Anstürme, die eine Verschiebung der Frist ins Jahr 2027 definitiv zur Folge hätte, könnten so vermieden werden.

Ihr Beitrag

Bitte berichten Sie uns kurz über Ihren Stand: Sind Sie bereits angeschlossen? Welche Anwendungen nutzen Sie? Wo entstehen konkrete Vorteile oder Hürden? Ihre Beispiele fließen unmittelbar in unsere Gespräche mit der Politik ein. Senden Sie uns eine kurze Rückmeldung über Ihren gewohnten BED-Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen
BED – Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V.

PS:

Die TI-Anbindung ist aktuell ein hart umkämpfter Markt - lassen Sie sich keinen Bären aufbinden und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihnen vorgelegte Angebote durch uns prüfen und einordnen zu lassen, s.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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