Veröffentlicht am 28.11.2025
Wir als BED beobachten zunehmend verstärkte Absetzungsbemühungen unterschiedlicher Krankenkassen. Dabei legen einige Kassen und auch deren Dienstleister häufig eine mehr als unangebrachte Kreativität an den Tag.
Unberechtigte Absetzungen
Unberechtigt und damit vertragswidrig abgesetzt werden in uns vorliegenden Fällen beispielsweise
- die geleistete Funktionsanalyse bei einer folgenden Blanko-Verordnung oder
- ganze Verordnungen, wenn kein Praxisstempel der Heilmittelpraxis verwendet wird, oder
- wenn bei einer verordneten Gruppentherapie die Funktionsanalyse vertragskonform als Einzelbehandlung erbracht wurde oder
- wenn bei der Blanko-VOen die erbrachten Leistungen in der Bestätigungszeile abgekürzt werden.
Dies sind nur einige Beispiele für unberechtigte Absetzungen, die vertraglich eindeutig und klar geregelt sind.
Outsourcing – klare Regeln
Über die Gründe für wiederholt auftretende Absetzungswellen lässt sich nur spekulieren. Sind es eher kassenspezifische Finanzprobleme oder gar besondere Leistungsverträge mit den Abrechnungsdienstleistern der Kassen, die die Kreativität beflügeln? Bereits 2023 hat das Bundessozialgericht klargestellt, welche Aufgaben Krankenkassen outsourcen dürfen. Demnach sind Abrechnungsdienstleistungen als wesentliche Aufgaben einer Krankenkasse anzusehen, die nicht an Dritte ausgelagert werden dürfen. Daher hätten Krankenkassen die an DAVASO und Co ausgelagerten Dienstleistungen wie
- Rechnungsprüfung
- Absetzungsmanagement oder gar
- Auszahlungen
wieder in die eigene direkte Verantwortung zurückholen müssen. Doch zumindest in der Heilmittelversorgung scheint die Motivation dazu bisher eher gering zu sein.
Eingabe an die Aufsichtsbehörden wird vorbereitet
Wir halten die Absetzungspraktiken einiger Krankenkassen nicht nur für rechtswidrig, sondern sehen darin auch eine klare Gefährdung der Patient*innenversorgung. Eine Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Bezug auf das Outsourcing an Dritte halten wir daher für dringend geboten. In einem ersten Schritt bereiten wir deshalb aktuell Eingaben bei den zuständigen Aufsichtsbehörden vor
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Welche Aufgaben übernehmen externe Abrechnungsdienstleister für Krankenkassen?