Veröffentlicht am 05.12.2025
In unserem Artikel
haben wir ausführlich dargelegt und anhand von Unterlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch belegt, dass die Kombination F06.7 mit PS4 eindeutig plausibel ist.
Eine Kassenmitarbeiterin der AOK plus teilte nun jedoch mit, dass sie das anders sehe und daher Verordnungen mit dieser Kombination einfach nicht vergüten werde. Das ist rechtswidrig.
Wir unterstützen Sie gerne
Sofern Sie von einer derartigen Absetzung betroffen sein sollten, melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir Ihnen - notfalls auf dem Klageweg - zu Ihrem Recht verhelfen können.
Ihr Team vom BED e.V.