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Ausblick: Demokratische Beteiligung nach § 125 SGB V – und warum wir die Vorgänge jetzt grundlegend aufarbeiten

Veröffentlicht am 07.01.2026

Basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen gibt es im Heilmittelbereich 17 maßgebliche Berufsverbände. Sie tragen die Verantwortung für die Versorgung der fünf Heilmittelbereiche.

Bundestag bescheinigt: SHV = bedeutungslos

Dennoch wird seit Jahren versucht, die politische Beteiligung immer wieder künstlich auf eine einzelne Organisation zu reduzieren. Diese Organisation wird regelmäßig als angeblicher „Spitzenverband“ präsentiert. Der durch diese Organisation selbst vergebene Titel ist jedoch ohne rechtliche Grundlage und ohne jedes Mandat.
Schriftlich bescheinigt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages genau dieser Organisation namens SHV ausdrücklich für den Gesetzlichen Auftrag nach §125 gänzlich bedeutungslos zu sein.

Die zehn freien maßgeblichen Heilmittelverbände – darunter der BED – vertreten ihre Positionen aus vielen guten Gründen eigenständig. Von den 17 Verbänden, sind lediglich 7 in dem selbst ernannten Spitzenverband überhaupt Mitglied.

Strukturelles Problem

Wenn eine Behörde wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) also wiederholt die einzige nichtrelevante Organisation im Heilmittelbereich als deren angeblich zentrale Stimme lädt, statt der gesetzlich legitimierten maßgeblichen Verbände, dann ist das kein Versehen, sondern ein strukturelles Problem.

Es kann nicht angehen, dass die 10 freien Verbände trotz klaren gesetzlichen Auftrags immer wieder einen nicht unerheblichen Teil ihrer Energien zunächst darauf verwenden müssen sicherzustellen, dass sie überhaupt mit am Tisch sitzen, bevor sie sich mit den inhaltlichen Versorgungsfragen befassen können.

Konsequente Aufarbeitung

Der BED e.V. arbeitet das daher nun konsequent auf – sachlich, rechtlich, politisch, aus Verantwortung für die gesamte Heilmittelversorgung.

Gerade für die Ergotherapierenden ist die gesetzliche Struktur nicht nur ein formales Detail, sondern zentraler Bestandteil professioneller Versorgungspolitik. Der Bundesverband für Ergotherapeut*innen BED e.V. ist seit Jahren dafür bekannt, komplexe Themen präzise, evidenzbasiert und durchsetzungsstark aufzubereiten. Wir arbeiten mit hoher fachlicher Tiefe, bringen pragmatische Lösungsvorschläge ein und liefern nachvollziehbare Berechnungen, die zeigen, wo Versorgung besser, effizienter und wirtschaftlicher werden kann.

Diese Arbeitsweise unterscheidet sich durch ihre besondere Klarheit, Konsequenz und Verlässlichkeit in der Sache. Unsere Mitglieder wissen, dass wir Ergebnisse erzielen; die Branche weiß, dass wir Themen nachhaltig platzieren; und Behörden wissen, dass Stellungnahmen des BED nicht aus Schlagworten bestehen, sondern aus belastbaren Analysen, Modellen und konkreten Handlungsempfehlungen.

Wir stehen für eine Versorgungspolitik, die auf Qualität, Evidenz und realistischen Szenarien basiert. Wir zeigen konkret, wie ergotherapeutische Versorgung Gesundheit verbessern und gleichzeitig Kosten senken kann. Wir sprechen nicht abstrakt über Potenziale – wir rechnen sie durch und belegen sie. Genau diese Art der fachlich belastbaren Kommunikation braucht der Heilmittelbereich dringend.

Genau deshalb ist es für den gesamten Heilmittelbereich so wichtig, dass diese Perspektive ohne Hürde politisch wahrgenommen wird.

Wenn 17 maßgebliche Verbände fünf Berufsgruppen vertreten, dann müssen deren Einschätzungen auch vollständig abgebildet werden. Alles andere wäre entweder ein Informationsdefizit des BMG – oder eine bewusste Umgehung gesetzlicher Strukturen. Beides wirft kein gutes Licht auf die Behördenpraxis und schadet am Ende der Versorgung in Deutschland.

Diese Klärung ist überfällig. Wir werden sie im Jahr 2026 konsequent vorantreiben – konstruktiv, professionell und stets mit der generellen Bereitschaft zur Zusammenarbeit, wo sie auf Augenhöhe möglich ist.

Eine gemeinsame Arbeit der maßgeblichen Verbände ist ausdrücklich gewünscht und gelebte Realität.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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