Veröffentlicht am 03.03.2026
Gesetzlich vorgeschriebene Verhandlungen
Die zweite Verhandlungsrunde zu den Vergütungspreisen 2026 in der Ergotherapie wurde von GKV-Spitzenverband und DVE am 24.02.2026 nicht aufgenommen.
Begründet wurde das mit Vorbehalten gegenüber Kevin Gensch, einem BED-Delegationsmitglied. Bis heute wurden diese Vorbehalte weder belegt noch nachvollziehbar begründet. Wir berichteten.
Wenn Preisverhandlungen nicht einmal starten, obwohl sie gesetzlich vorgesehen sind, dann heißt das für Praxen und Therapeut*innen ganz konkret: Planerische Unsicherheit und Verzögerungen.
Es braucht daher eine Bestätigung, dass am 11.03.2026 über die Vergütungspreise nunmehr sachgerecht verhandelt wird, ohne jede weitere Verzögerung.
Soweit weiter Einwände gegen die Teilnahme eines Delegationsmitgliedes erhoben werden, sind diese konkret zu belegen. Andernfalls bleibt der Eindruck, dass hier nicht ein tatsächliches Hindernis beschrieben, sondern eine Verhandlung blockiert wird. Deshalb haben wir die Verhandlungspartner einmal mehr aufgefordert, sich zu erklären.
Vorschlag für verfahrensbezogene Vertraulichkeitsregelungen
Zudem haben wir erstmals einen konkreten Vorschlag für eine Vertraulichkeitsregelung eingebracht. Eine solche Regelung war zwischen den Vertragspartnern bislang nicht vereinbart. Neu ist deshalb die ausdrückliche verfahrensbezogene Festlegung.
Inhaltlich orientiert sich der Vorschlag an dem rechtlichen Rahmen, der für Transparenz und Vertraulichkeit ohnehin gilt und galt: Es ist selbstverständlich möglich, die eigenen Positionen, die offenen Konfliktpunkte und die allgemeine Bewertung eines Verhandlungstermins öffentlich einzuordnen. Ebenso klar ist, dass es keine Live-Berichterstattung, keine Mitschnitte, keine wörtlichen Zitate aus Verhandlungen und keine Veröffentlichung fremder Unterlagen gibt.
Transparenz und Vertraulichkeit schließen sich nicht aus. Vertraulichkeit schützt das unmittelbare Verhandlungsgeschehen;
Transparenz sichert, dass Therapierende wissen:
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welche Themen verhandelt werden,
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welche Positionen im Raum stehen und
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woran Einigungen oder Blockaden tatsächlich liegen.
Therapierende haben ein Recht auf diese Transparenz.
Wer Preise verhandelt, die den Praxisalltag unmittelbar prägen, kann Transparenz gegenüber denjenigen, die diese Versorgung täglich tragen, nicht zum Störfaktor erklären.
Alternativ: allgemein gültige Regeln zu Transparenz und Vertraulichkeit
Wenn die anderen Vertragspartner diese Regelung mittragen wollen, gibt es Klarheit für alle Seiten. Wenn nicht, dann gelten weiterhin die allgemeinen rechtlichen Regeln zu Transparenz und Vertraulichkeit, so wie bisher auch.
Verhandlung am 11.03.2026 zu Preisanpassungen
Der BED e.V. hat das Bundesministerium für Gesundheit darüber informiert, dass die Verhandlungen am 24.02.2026, trotz gesetzlichem Auftrag, wegen bis heute unbelegter und unbegründeter Vorbehalte seitens des GKV-SV und DVE nicht aufgenommen wurden.
Für uns ist klar: Am 11.03.2026 muss verhandelt werden. Ohne weiteres Ausweichen. Ohne weitere Verzögerung. Und endlich über das, worum es wirklich geht.