Veröffentlicht am 25.03.2026

© Landtag Schleswig-Holstein
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 20.03.2026 mit der Annahme des Alternativantrags von CDU und Bündnis90/Die Grünen ein deutliches Signal für die Zukunft der Therapieberufe gesetzt. Über Fraktionsgrenzen hinweg wurde klar: Schulgeldfreiheit muss verlässlich abgesichert werden. Für uns als BED e.V. ist das ein wichtiger berufspolitischer Erfolg. Denn zentrale Forderungen, die wir frühzeitig formuliert haben, finden sich heute in den Positionen der Fraktionen wieder.
Schulgeldfreiheit darf keine Befristungsfalle sein
Schleswig-Holstein war 2019 Vorreiter und schaffte als erstes Bundesland das Schulgeld in den Therapieberufen ab. Genau deshalb war die Verunsicherung der vergangenen Monate so problematisch. Denn die bisherige Förderrichtlinie läuft Ende 2027 aus. Für viele Auszubildende und Schulen stellte sich damit ganz praktisch die Frage, ob begonnene Ausbildungen auch wirklich bis zum Abschluss schulgeldfrei bleiben.
Die Landesregierung hatte auf eine Kleine Anfrage zwar erklärt, dass eine Verlängerung geplant sei und auch eine Konkretisierung zum Schutz begonnener Ausbildungsgänge vorgesehen sei. Dass das Thema dennoch auf die politische Tagesordnung musste, zeigt, wie real die Unsicherheit inzwischen geworden war.
Der BED hat frühzeitig klare Forderungen formuliert
Genau an diesem Punkt haben wir uns als BED früh und klar positioniert. In unserer öffentlich zugänglichen Grundsatzmeldung zur Schulgeldfreiheit haben wir deutlich gemacht, dass Schulgeldfreiheit kein Selbstläufer ist, dass es belastbare und verlässliche Regelungen braucht und dass ein Flickenteppich zwischen den Ländern keine tragfähige Lösung sein kann.
Wir fordern seit Längerem nicht nur Planungssicherheit auf Landesebene, sondern auch eine bundeseinheitliche Lösung mit Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und einer tragfähigen Refinanzierung der praktischen Ausbildung.
Der ursprüngliche Antrag griff zentrale BED-Positionen auf
Der gemeinsame Antrag von FDP, SPD und SSW griff diese Stoßrichtung in bemerkenswerter Klarheit auf. Gefordert wurden eine Verlängerung und Anpassung der Richtlinie zur Schulgeldfreiheit, ein verlässlicher Kohortenschutz nach dem „Hamburger Modell“ sowie eine Bundesratsinitiative für ein eigenständiges Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung.
Dieses sollte die bundesweite Schulgeldfreiheit, eine angemessene Ausbildungsvergütung und die Refinanzierung der praktischen Ausbildung, insbesondere im ambulanten Bereich, einheitlich regeln. Inhaltlich liegt diese Linie sehr nah an dem, was wir seit geraumer Zeit einfordern.
Auch die Regierungsfraktionen übernehmen die Richtung
Besonders bedeutsam ist aber, dass auch die Regierungsfraktionen zentrale Inhalte dieser Argumentation übernommen haben. Die CDU erklärte öffentlich, dass die Schulgeldfreiheit fortgesetzt werde. Bündnis 90/Die Grünen machten darüber hinaus deutlich, dass die Koalition an einer Weiterentwicklung der Richtlinie mit verlässlichem Kohortenschutz arbeite, damit niemand mitten in einer begonnenen Ausbildung vor finanziellen Hürden steht.
Zugleich benannten die Grünen ebenfalls den bundespolitischen Reformbedarf: moderne Berufsgesetze, bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit, angemessene Ausbildungsvergütung und eine verlässliche Refinanzierung der praktischen Ausbildung, besonders im ambulanten Bereich.
Fraktionsübergreifend wächst der politische Druck
Auch die Oppositionsfraktionen machten in ihren Stellungnahmen deutlich, worum es im Kern geht: Schulgeldfreiheit auf Zeit ist keine echte Schulgeldfreiheit. SPD, FDP und SSW beschrieben übereinstimmend die Unsicherheit für Auszubildende als ernstes Problem für die Nachwuchsgewinnung und die Versorgungssicherheit.
Aus ihrer Sicht braucht es Klarheit, Verlässlichkeit und die politische Absicherung, dass niemand während einer begonnenen Ausbildung plötzlich wieder mit mehreren hundert Euro monatlich belastet wird.
Warum der Beschluss ein BED-Erfolg ist
Genau darin liegt aus unserer Sicht der politische Erfolg. Entscheidend ist nicht nur, welcher Antrag am Ende die Mehrheit erhalten hat. Entscheidend ist, dass die Inhalte, für die wir öffentlich und beharrlich eingetreten sind, inzwischen fraktionsübergreifend anerkannt werden.
Die Debatte im Landtag und die abschließende mehrheitliche Annahme des Alternativantrags zeigen deutlich: Unsere Argumente sind im politischen Raum angekommen. Dass Schulgeldfreiheit verlässlich abgesichert werden muss, dass begonnene Ausbildungsgänge geschützt werden müssen und dass der Bund endlich eine tragfähige Finanzierungssystematik schaffen muss, wird heute nicht mehr nur von Berufsverbänden gesagt, sondern auch von den Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Unterschiede im Weg, nicht im Kern
Dabei zeigt sich auch ein wichtiger Unterschied im politischen Detail: In den dokumentierten Positionen besteht bei den Kernforderungen große Nähe. Unterschiede liegen vor allem in der Frage, wie stark der Weg über eine ausdrückliche Bundesratsinitiative betont wird.
Am Befund ändert das jedoch nichts. Schleswig-Holstein sendet nun ein klares Signal, dass Schulgeldfreiheit nicht als befristete Übergangslösung behandelt werden darf, sondern als notwendige Voraussetzung für Fachkräftesicherung und Versorgungssicherheit.
Gute Zusammenarbeit von BED und IGThera-SH
Dieser Erfolg ist auch ein Ergebnis sehr guter Zusammenarbeit. Wir haben als BED in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren immer wieder den Schulterschluss mit der Interessengemeinschaft Therapeuten Schleswig-Holstein (IGThera-SH e.V.) gesucht und gemeinsame Anliegen in politische Gespräche eingebracht.
Diese enge und konstruktive Zusammenarbeit hat dazu beigetragen, dass die Perspektiven aus Ausbildung, Praxis und Versorgung im politischen Raum sichtbar wurden. Dass die Therapieberufe heute in dieser Klarheit Gehör finden, ist deshalb auch ein gemeinsamer Erfolg von BED und IGThera-SH.
Jetzt müssen verbindliche Regelungen folgen
Für uns als Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V. ist die Entscheidung vom 20.03.2026 deshalb weit mehr als nur ein freundliches politisches Signal. Sie zeigt, dass klare berufspolitische Positionierung Wirkung entfalten kann. Unsere Forderungen wurden aufgenommen, unsere Argumente haben die Debatte geprägt, und der politische Druck für tragfähige Lösungen ist sichtbar gestiegen.
Jetzt kommt es darauf an, dass aus Zustimmung verbindliche Regelungen werden, in Schleswig-Holstein ebenso wie auf Bundesebene.
Wir begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Landtags und freuen uns, dass Schleswig-Holstein erneut die inhaltliche Führung in der notwendigen Debatte übernimmt und als Leuchtturmprojekt eine Vorlage für weitere Bundesländer liefert.
Quellen
Gemeinsamer Antrag von FDP, SSW und SPD
Alternativantrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen
Redebeitrag Dr. Heiner Garg (FDP)
Redebeitrag Birte Pauls (SPD)
Redebeitrag Christian Dirschauer (SSW)
BED Pressemitteilung vom 23.01.2026