Veröffentlicht am 24.04.2026
Ende März erhielten wir eine Interviewanfrage zum Thema GKV-Vergütung für Heilmittelleistungen von Silvia Funke, freie Fachjournalistin aus Leipzig für Optica, welche wir Anfang April schriftlich beantwortet hatten. Im Optica-Newsletter wurden die Antworten entsprechend berücksichtigt.
Hier und in weiteren folgenden Artikeln stellen wir (krankheitsbedingt erst jetzt) die Vollversionen der Fragen und Antworten zur Verfügung.
Frage: Welche strukturellen Defizite im Vergütungssystem wirken sich besonders negativ auf die Praxen aus?
Antwort BED e.V. vom 07.04.2026
Ein zentrales strukturelles Problem des Vergütungssystems ist aus unserer Sicht, dass die zugrunde gelegten Parameter an vielen Stellen nicht ausreichend mit der tatsächlichen Praxisrealität abgeglichen werden. Die Kalkulation arbeitet mit Annahmen über die Struktur einer sogenannten Durchschnittspraxis, etwa zur Zahl der tatsächlich vorhandenen Fachkräfte, zur Kostenverteilung und zu den Einkommensbestandteilen. Wenn diese Annahmen jedoch die Realität vieler Praxen nicht treffend abbilden, entstehen systematische Verzerrungen, und genau das erleben wir seit Jahren.
Besonders problematisch ist dabei die Bewertung der Personalkosten. In der Ergotherapie wurde durch die Schiedsstelle ein Anteil von 75 Prozent Personalkosten angesetzt, während er in der Physiotherapie bei über 80 Prozent liegt. Warum diese Differenz so festgelegt wurde, ist bis heute aus unserer Sicht nicht hinreichend nachvollziehbar begründet. Gerade weil Personalkosten in Heilmittelpraxen den mit Abstand größten Kostenblock darstellen, haben schon wenige Prozentpunkte an dieser Stelle erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Vergütungsniveau.
Hinzu kommt, dass in die Personalkostenbetrachtung auch der Praxisinhabende und damit sein unterstelltes Einkommen eingerechnet wird. Dieses Einkommen wird aber nicht auf Grundlage real erhobener Einkommensverhältnisse bestimmt, sondern mittelbar einfach aus den gewählten Strukturannahmen der Modellpraxis abgeleitet. Wenn schon diese Grundannahmen nicht passen, zieht sich die Verzerrung folgerichtig durch die gesamte Kalkulation.
Verstärkt wird dieses Problem durch die tariflichen Annahmen, die in der Berechnung hinterlegt werden. Wenn etwa für angestellte Fachkräfte und für Praxisinhabende bestimmte tarifliche Eingruppierungen angesetzt werden, die rechnerisch zu höheren Einkommen führen, als sie in vielen Praxen tatsächlich erreicht werden können, entsteht nach außen schnell der Eindruck, die wirtschaftliche Lage sei besser, als sie real ist. Genau das ist aus unserer Sicht einer der gravierenden Konstruktionsfehler des Systems: Es rechnet sich eine wirtschaftliche Realität zurecht, die in vielen Praxen so nicht existiert.
Ein weiteres strukturelles Defizit ist, dass es bisher an einer sauberen, neutralen Kontroll- und Nachsteuerungslogik fehlt. Es müsste eigentlich selbstverständlich sein, die theoretischen Annahmen des Vergütungssystems regelmäßig mit realen Daten abzugleichen, zum Beispiel mit solchen, die Aufschluss über tatsächliche Einkommens- und Kostenstrukturen geben. Wenn sich dabei zeigt, dass die Modellannahmen die Wirklichkeit nicht ausreichend treffen, müsste das System korrigierbar sein. Genau diese Möglichkeit fehlt bislang oder wird jedenfalls nicht in der nötigen Klarheit genutzt.
Stattdessen erleben wir immer wieder, dass Abweichungen zwischen Theorie und Praxis vorschnell in eine andere Richtung interpretiert werden, nämlich mit dem pauschalen Vorwurf, Vergütungssteigerungen würden nicht oder nicht ausreichend an die Beschäftigten weitergegeben. Diese Verkürzung greift aus unserer Sicht zu kurz. Denn sie blendet aus, dass viele Praxen schlicht nicht der unterstellten Durchschnittspraxis entsprechen und dass wirtschaftliche Spielräume oft schon deshalb kleiner sind, weil die Ausgangsannahmen des Systems nicht realitätsgerecht waren.
Deshalb brauchen wir strukturell vor allem drei Dinge: erstens nachvollziehbare und transparent begründete Parameter, zweitens einen verbindlichen Realitätsabgleich mit den tatsächlichen Verhältnissen in den Praxen und drittens eine echte Möglichkeit zur Nachjustierung, wenn sich Annahmen als unzutreffend oder überholt erweisen. Wir müssen uns davon lösen, so zu tun, als sei das Wissen, auf dessen Grundlage gestern entschieden wurde, automatisch auch morgen noch ausreichend. Ein lernfähiges Vergütungssystem müsste genau das leisten: offen mit neuen Erkenntnissen umgehen, Fehlannahmen korrigieren und Anpassungen nicht als Gesichtsverlust behandeln, sondern als Ausdruck verantwortungsvoller Steuerung.
Anmerkung und zeitliche Einordnung
Diese Aussagen vom 07.04.2026 sind nach wie vor hochaktuell. Die Situation hat sich zwischenzeitlich mit dem Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) sogar weiter verschärft, s. Referentenentwurf zur GKV-Stabilisierung: Mehr Verantwortung in der Therapie, aber weniger Anerkennung und mehr Belastung
Aufruf zur Gegenwehr