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Jetzt aktiv werden: Warum und wie Heilmittelerbringende auf den Kabinettsentwurf reagieren sollten

Veröffentlicht am 29.04.2026

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Damit ist der Entwurf noch kein geltendes Gesetz, aber er geht nun in das parlamentarische Verfahren. Genau jetzt ist der Zeitpunkt, an dem Heilmittelerbringende ihre Abgeordneten direkt ansprechen müssen, um auf die fatalen Folgen aufmerksam zu machen.


Was ist für Heilmittelerbringende geplant?

Heilmittelerbringende werden ausdrücklich als Teil der Leistungserbringenden genannt, deren Preis- und Vergütungssteigerungen künftig begrenzt werden sollen.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik

Kern des Entwurfs ist eine sogenannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Das bedeutet: Vergütungssteigerungen sollen künftig nicht mehr ausreichend an den tatsächlichen Kosten therapeutischer Praxen ausgerichtet werden können, sondern an der Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Besonders kritisch ist: Von der Grundlohnrate wird für die Jahre 2027 bis 2029 zusätzlich ein Prozentpunkt abgezogen. Damit wird nicht nur eine Obergrenze eingeführt, sondern diese Obergrenze wird für drei Jahre politisch weiter nach unten korrigiert. Für Praxen bedeutet das: Selbst wenn Personal-, Miet-, Sach- und Bürokratiekosten stärker steigen, sollen Vergütungssteigerungen nur innerhalb dieser abgesenkten Grenze möglich sein.

Warum ist das für Praxen so gefährlich?

Für Heilmittelerbringende bedeutet diese Logik faktisch:

  • Wenn die tatsächlichen Praxis- und Personalkosten stärker steigen als die Grundlohnrate, greift die Grundlohnrate als Deckel.
  • Wenn die von den Krankenkassen anerkannten Kostensteigerungen niedriger ausfallen als die Grundlohnrate, soll nur dieser niedrigere Wert maßgeblich sein.

Doppelte Begrenzung zulasten der Leistungserbringenden

Damit droht eine doppelte Begrenzung zulasten der Praxen. Die Kosten können steigen, die Vergütungen aber bleiben gedeckelt. Das verschärft den wirtschaftlichen Druck auf therapeutische Praxen, obwohl viele Betriebe schon heute mit steigenden Personalkosten, Mieten, Energie-, Software-, Verwaltungs- und Bürokratiekosten sowie mit Fachkräftemangel konfrontiert sind.

Diese Kabinettsfassung ist damit gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf sogar politisch und praktisch noch verschärft worden, weil die Bundesregierung die „niedrigerer Wert“-Logik nun ausdrücklich in der öffentlichen Darstellung des Kabinettsentwurfs beschreibt. Genau diese Logik entspricht der Linie der Krankenkassen, die eine Grundlohnrate nicht als verlässlichen Anpassungsrahmen, sondern nur als harte Obergrenze verstanden wissen wollen.

Besondere Versorgungsverantwortung ohne Vergütung

Die Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung im Rahmen der Blankoverordnung soll gesetzlich gestrichen werden. Diese bei Gehaltsvereinbarungen einkalkulierten Einnahmen sollen den Praxen nun ersatzlos gestrichen werden, was de facto eine Vergütungskürzung bedeutet.


Was ist bei den Zuzahlungen geplant?

Auch Patient*innen sollen stärker belastet werden. Die Zuzahlungsbeträge sollen um 50 Prozent erhöht und anschließend mit der Grundlohnrate dynamisiert werden. 

Das BMG begründet dies damit, dass die Zuzahlungsregelungen seit 2004 weitgehend unverändert seien.

Für Heilmittel bedeutet das nach dem Entwurf: Die bisherige Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung soll auf 10 Prozent der Kosten plus 15 Euro je Verordnung steigen. Die Belastungsgrenzen für Versicherte sollen zwar unverändert bleiben, also grundsätzlich 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und 1 Prozent bei chronisch kranken Menschen. Dennoch steigen die unmittelbaren Kosten je Heilmittelverordnung für viele Patient*innen deutlich.

Das ist nicht nur ein Problem für Versicherte. Es betrifft auch die Praxen: Höhere Zuzahlungen können zu mehr Erklärungsbedarf, mehr Konflikten am Empfang, mehr Zahlungsausfällen und im schlimmsten Fall zu Therapieverzicht führen.


Heilmittelpraxen sind Teil einer Gesundheitswirtschaft, die Wertschöpfung, Beschäftigung und Standortstärke schafft

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lag die Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft im Jahr 2024 bei knapp 490,2 Milliarden Euro und damit bei rund 12,5 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung. Mehr als jede*r sechste Erwerbstätige arbeitet in der Gesundheitswirtschaft. Das Bundeswirtschaftsministerium weist zudem darauf hin, dass mit jedem Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft weitere 0,82 Euro zusätzliche Bruttowertschöpfung in der Gesamtwirtschaft einhergehen.

Wer also die Finanzierung therapeutischer Versorgung deckelt, spart nicht einfach nur im Gesundheitssystem. Er schwächt auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor, regionale Beschäftigung und die gesamtwirtschaftliche Stabilität.

Hinzu kommt: Heilmittelerbringende sichern nicht nur Versorgung, sondern auch Arbeitsfähigkeit. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und weitere Heilmittel helfen Menschen dabei, nach Krankheit, Verletzung oder chronischer Einschränkung wieder beweglicher, belastbarer, handlungsfähiger und teilhabefähiger zu werden. Damit leisten therapeutische Praxen einen wichtigen Beitrag dazu, Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen, Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und Folgekosten für Sozialversicherung, Arbeitgeber und Gesellschaft zu vermeiden.

Eine Politik, die Heilmittelpraxen wirtschaftlich schwächt, riskiert deshalb nicht nur Versorgungslücken. Sie riskiert auch höhere Folgekosten an anderer Stelle.


Jetzt handeln: Alle Abgeordneten anschreiben

Dieser Entwurf darf so nicht Gesetz werden.

Heilmittelerbringende müssen jetzt geschlossen sichtbar werden. Bitte schreiben Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an, insbesondere die Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis, Mitglieder des Gesundheitsausschusses, der Regierungsfraktionen und alle gesundheitspolitisch zuständigen Ansprechpartner*innen.

Machen Sie deutlich:

  • Gesundheit ist Wertschöpfung:
    Jeder Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft löst laut Bundeswirtschaftsministerium zusätzlich 0,82 Euro Bruttowertschöpfung in der Gesamtwirtschaft aus.

  • Heilmittel sichern Arbeitsfähigkeit:
    Therapeutische Versorgung unterstützt Menschen dabei, nach Krankheit, Unfall oder chronischer Einschränkung arbeitsfähig zu bleiben oder an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

  • Deckelung erzeugt Folgekosten:
    Wenn Praxen wirtschaftlich geschwächt werden, drohen Versorgungslücken, längere Arbeitsunfähigkeiten, mehr Reha- und Pflegebedarf und höhere Kosten an anderer Stelle.

  • Versorgung ist Standortpolitik:
    Eine gute Gesundheitsversorgung und ein starkes Rehabilitationswesen sind laut BMG ein Standortvorteil für Deutschland.

=> Die Kampagne muss bis Ende Juni voll durchlaufen.
Ziel: Druck aufbauen, bevor sich diese Positionen verfestigen.

Adressaten

  • Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis

  • Mitglieder des Gesundheitsausschusses

  • gesundheitspolitische Sprecher*innen

  • Abgeordnete der Regierungsfraktionen

  • Landesgesundheitsministerien und Staatskanzleien wegen Bundesrat

  • Medienkontakte vor Ort

Nutzen Sie dafür auch die Informationen und Verlinkungen in unserem Artikel:

Botschaft im Kern

Dieser Entwurf gefährdet die Heilmittelversorgung vor Ort. Bitte setzen Sie sich jetzt dafür ein, dass die Deckelung der Heilmittelvergütung und die Erhöhung der Zuzahlungen gestrichen oder grundlegend korrigiert werden.

Wichtig: Antworten weiterleiten

Bitte leiten Sie alle Antworten von Politiker*innen, insbesondere ablehnende, ausweichende oder fachlich falsche Antworten, direkt an den BED und an das Bündnis Zukunft Therapieberufe weiter.

So können die Antworten fachlich eingeordnet, politische Argumentationsmuster sichtbar gemacht und weitere Schritte gegangen werden.

Jetzt ist der Moment für klare Rückmeldung aus der Versorgungspraxis.
Jede Praxis, jede therapeutische Fachkraft und jede Stimme aus der Versorgung zählt.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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