Aktuelles >> BED-Stellungnahme zum GeDIG-RefE: Digitalisierung braucht die Perspektive der Heilmittelberufe
Berufspolitische Informationen >> BED-Stellungnahme zum GeDIG-RefE: Digitalisierung braucht die Perspektive der Heilmittelberufe
Über Uns >> BED Standpunkte >> BED-Stellungnahme zum GeDIG-RefE: Digitalisierung braucht die Perspektive der Heilmittelberufe

BED-Stellungnahme zum GeDIG-RefE: Digitalisierung braucht die Perspektive der Heilmittelberufe

Veröffentlicht am 21.05.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.

Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangebracht werden. Der BED unterstützt dieses Ziel ausdrücklich. Digitale Prozesse können Praxen entlasten, Rückfragen reduzieren, Abrechnung sicherer machen und die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verbessern.
Damit Digitalisierung aber wirklich Versorgung stärkt, darf sie nicht einseitig von Technik, Krankenkasseninteressen oder Datenauswertungen her gedacht werden. Gerade in der Heilmittelversorgung muss die fachliche Perspektive der Therapeut*innen verbindlich einbezogen werden.

TI-Anbindung: wichtig für echte digitale Teilhabe

Positiv bewertet der BED, dass Heilmittelerbringende weiterhin zum 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angebunden werden sollen. Auch wenn die elektronische Heilmittelverordnung erst zum 1. Juni 2029 verpflichtend kommen soll, ist die Zeit bis dahin wichtig.
Praxen brauchen konkrete, praxistaugliche Anwendungen, um digitale Routinen aufzubauen. Eine erneute Verschiebung der TI-Anbindung würde die Heilmittelversorgung weiter vom digitalen Versorgungsraum abkoppeln.

Zuzahlungsstatus: konkreter Nutzen für Praxen

Ein gutes Beispiel für eine sinnvolle digitale Anwendung ist der geplante Zugriff auf den Zuzahlungsstatus. Heilmittelpraxen müssen die gesetzliche Zuzahlung einziehen. Dafür brauchen sie verlässliche und aktuelle Informationen.
Wenn der Zuzahlungsstatus digital verfügbar ist, kann das Bürokratie abbauen, Fehler vermeiden und die Abrechnung für Praxen und Patient*innen transparenter machen. Genau so muss Digitalisierung wirken: Sie muss den Alltag erleichtern und Versorgungszeit schützen.

Mehr Macht für Krankenkassen: hier liegt das zentrale Risiko

Besonders kritisch sieht der BED jedoch, dass der Referentenentwurf die Datenverarbeitungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen deutlich erweitert. Krankenkassen sollen künftig noch stärker mit Gesundheitsdaten, Routinedaten und zusätzlichen personenbezogenen Daten arbeiten können. Außerdem sollen sie Versicherte gezielter über individuell passende Versorgungsangebote und Versorgungsinnovationen informieren können.
Das klingt zunächst sinnvoll. Problematisch wird es aber, wenn aus Information faktisch Steuerung wird.
Krankenkassen sind keine neutralen Versorgungsakteure. Sie sind Kostenträger und haben deshalb auch stets ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Wenn sie auf Grundlage von Abrechnungsdaten, Routinedaten oder digitalen Risikoprofilen Versorgungshinweise geben, müssen die Grenzen klar sein. Solche Hinweise dürfen fachliche Einschätzungen durch Ärztinnen, Therapeutinnen oder andere Gesundheitsberufe nicht ersetzen und Patient*innen nicht in bestimmte Versorgungswege lenken.

Die jüngsten Erfahrungen zeigen: Abrechnungsdaten sind keine Versorgungsdaten

Aus Sicht des BED ist dieser Punkt nicht theoretisch. Die jüngsten Erfahrungen mit kassenseitigen Bewertungen der Heilmittelversorgung zeigen sehr deutlich, wie schnell Abrechnungsdaten politisch verkürzt gedeutet werden können.
Abrechnungsdaten zeigen, was abgerechnet wurde. Sie zeigen aber nicht, welcher Bedarf tatsächlich bestand, ob Patientinnen wegen Wartezeiten, Zuzahlungen oder fehlender Kapazitäten keine Versorgung erhalten haben, ob eine Praxis besonders komplexe Patientinnengruppen versorgt oder ob regionale Unterversorgung eine Rolle spielt.
Gerade bei der Blankoverordnung, bei Hausbesuchen, bei psychischen Erkrankungen, in der Pädiatrie oder bei langfristigen Heilmittelbedarfen können reine Routinedaten ein verzerrtes Bild erzeugen. Ein hoher Versorgungsbedarf ist nicht automatisch ein Hinweis auf Fehlversorgung oder Einsparpotenzial. Er kann genauso Ausdruck einer besonders komplexen Versorgungslage sein.
Deshalb warnt der BED davor, Krankenkassen zusätzliche Datennutzungsbefugnisse zu geben, ohne zugleich klare fachliche, methodische und politische Leitplanken einzuziehen.

Digitale Bedarfseinschätzung nur mit Heilmittelperspektive

Kritisch ist auch die geplante digitale Bedarfseinschätzung. Sie soll Versicherten helfen, die passende Versorgungsebene zu finden. Grundsätzlich kann das sinnvoll sein.
Wenn dabei aber auch eingeschätzt werden soll, ob ein Versorgungsanlass für nichtärztliches Fachpersonal geeignet ist, müssen die Heilmittelberufe verbindlich beteiligt werden. Heilmittelbedarfe entstehen nicht nur aus einzelnen Symptomen. Sie zeigen sich im Alltag, in Teilhabe, Selbstständigkeit, Entwicklung, Rollen, Umweltfaktoren und komplexen Versorgungssituationen.
Eine digitale Ersteinschätzung, die diese Zusammenhänge nicht berücksichtigt, kann Versorgung verzögern, Bedarfe unterschätzen oder Patient*innen falsch lenken.

Reallabore und Forschungsdaten: Innovation braucht Kontrolle

Auch sogenannte Reallabore der Krankenkassen und neue Möglichkeiten zur Datennutzung im Forschungsdatenzentrum müssen sorgfältig begrenzt werden. Erprobungsräume können sinnvoll sein, wenn sie Versorgung verbessern, Datenschutz sichern und transparent ausgewertet werden.
Problematisch ist aber, wenn Krankenkassen solche Datennutzungen ohne verbindliche Beteiligung der betroffenen Leistungserbringenden durchführen können. Wenn finanzielle Einsparungen ausdrücklich eine Rolle spielen, muss besonders genau hingeschaut werden.
Für Heilmittelpraxen besteht sonst das Risiko, dass Datenmuster ohne fachliche Einordnung als Auffälligkeit bewertet werden. Das kann kleine, spezialisierte oder regional besonders wichtige Praxen treffen, obwohl gerade sie Versorgungslücken schließen.

Praxen dürfen nicht durch Datenprofile angreifbar werden

Besonders sensibel ist die geplante Möglichkeit, Leistungserbringende aus Daten des Forschungsdatenzentrums wieder identifizierbar zu machen. Für kleine und spezialisierte Praxen kann das erhebliche Risiken schaffen.
Schon wenige Merkmale wie Region, Diagnosegruppe, Hausbesuchsanteil, Praxisgröße oder Spezialisierung können Rückschlüsse auf einzelne Praxen ermöglichen. Der BED fordert deshalb klare Schutzmechanismen: Transparenz, Zweckbindung, Information der Betroffenen, Widerspruchsmöglichkeiten und den Ausschluss belastender Folgeverwendungen ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Digitalisierung darf keine Einbahnstraße sein

Der politische Kern der BED-Stellungnahme lautet: Heilmittelerbringende dürfen nicht erst dann berücksichtigt werden, wenn sie technische Pflichten erfüllen, Daten bereitstellen oder zusätzliche Kosten tragen sollen.
Sie müssen dort beteiligt werden, wo digitale Instrumente Versorgungswege, Bedarfseinschätzung, Datenbewertung, Qualitätssicherung, Abrechnung oder Kommunikation betreffen.
Digitalisierung kann die Heilmittelversorgung stärken. Aber nur, wenn sie Praxen entlastet, Versorgungszeit schützt und die fachliche Perspektive der Therapeut*innen verbindlich einbezieht. Neue digitale Pflichten dürfen nicht zusätzliche Bürokratie erzeugen. Sie müssen bestehende Belastungen reduzieren und Versorgung tatsächlich verbessern.

Downloadbereich

BED-Stellungnahme zum RefE GeDIG
BMG Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich