Veröffentlicht am 12.06.2026
Mehr Handlungsspielraum in die Ergotherapie
Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023 wurde ein wichtiger Meilenstein für die Ergotherapie erreicht: Die sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Ergotherapie kann grundsätzlich erteilt werden. Während der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie bereits seit dem Jahr 2009 möglich ist, musste die Ergotherapie diesen Weg erst durch ein langjähriges Gerichtsverfahren erstreiten.
Hinter der Entscheidung in 2023 steht ein fast 13 Jahre andauernder Rechtsstreit. Mehrere Gerichtsinstanzen, umfangreiche Schriftsätze, Gutachten und Revisionen waren notwendig, bis der Weg für Ergotherapierende endlich frei war. Maßgeblich vorangetrieben wurde dieses Verfahren durch den Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., der die Klage über viele Jahre begleitet und unterstützt hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis können Ergotherapierende Patient*innen auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Damit entsteht ein zusätzlicher Versorgungsweg für Menschen, die zeitnah Unterstützung benötigen, sich in Übergängen zwischen Klinik, Reha und ambulanter Versorgung befinden oder bewusst ergotherapeutische Leistungen als Selbstzahlende in Anspruch nehmen möchten.
Inhaltlich: Ergotherapie
Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapie bleiben Sie Ergotherapeut*in und arbeiten weiterhin innerhalb Ihres eigenen Fachgebietes. Der Inhalt Ihrer Behandlung bleibt Ergotherapie. Die Erlaubnis erweitert jedoch den Zugang zur ergotherapeutischen Versorgung, da Patientinnen und Patienten auch ohne ärztliche Verordnung direkt zu Ihnen kommen können.
Dadurch übernehmen Sie bereits beim Erstkontakt Aufgaben, die bislang vorgeschaltet durch die ärztliche Abklärung erledigt wurden. Die Eingangsuntersuchung und klinische Einschätzung durch Sie erfolgen daher umfassender, um mögliche Warnzeichen zu erkennen und zu entscheiden, ob eine ergotherapeutische Behandlung angezeigt ist oder zunächst doch eine ärztliche Abklärung erfolgen sollte.
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis berechtigt ausdrücklich nicht dazu, Tätigkeiten anderer Berufsgruppen oder Heilmittelbereiche zu übernehmen. Verfahren der Logopädie oder Physiotherapie bleiben ebenso ausgeschlossen wie ärztliche Diagnostik und Therapie außerhalb der Ergotherapie.
Der sektorale Heilpraktiker bedeutet daher nicht „mehr von allem“, sondern mehr Verantwortung und mehr Freiheit innerhalb der Ergotherapie.
Rechtlich: Eigenständige Heilkunde
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis schafft die rechtliche Grundlage, um heilkundlich auf dem Gebiet der Ergotherapie tätig zu werden, ohne dass zuvor eine ärztliche Verordnung vorliegen muss.
Wichtig ist dabei: Der heilkundliche Charakter einer Leistung lässt sich nicht durch andere Bezeichnungen umgehen. Begriffe wie „Beratung“, „Coaching“, „Begleitung“ oder ähnliche Formulierungen ändern nichts daran, dass es sich rechtlich um Heilkunde handeln kann. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Leistung, sondern ihr tatsächlicher Inhalt.
Bei Beschwerden mit Krankheitswert -> Heilkunde
Sobald Beschwerden mit Krankheitswert eingeschätzt, behandelt oder therapeutisch beeinflusst werden, bewegen Sie sich im Bereich der Heilkunde. Für diese Tätigkeit benötigen Sie die entsprechende rechtliche Grundlage.
Organisatorisch: Gesundheitsamt
Erteilt wird die sektorale Heilpraktikererlaubnis durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich derzeit teilweise sowohl zwischen einzelnen Bundesländern als auch innerhalb einzelner Bundesländer. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich Verfahren und Anforderungen perspektivisch an den bereits etablierten Regelungen für den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie orientieren werden. Hierzu liegen aktuell noch nicht für alle Bundesländer belastbare Aussagen vor.
Obwohl die grundsätzliche Zulässigkeit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapie durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt wurde, verweigern einzelne Gesundheitsämter weiterhin die Erteilung der Erlaubnis oder stellen zusätzliche Hürden auf.
Sofern Sie davon betroffen sein sollten, wenden Sie sich bitte umgehend an den BED. Der BED unterstützt Betroffene dabei, ihre Ansprüche gegenüber den zuständigen Behörden durchzusetzen.
Standard-Curriculum für HP Ergotherapie
Der BED hat inzwischen, nach Austausch mit den Landesgesundheitsämtern Bayern und Brandenburg, ein juristisch und ärztlich geprüftes Curriculum für einen Vorbereitungskurs zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Ergotherapie entwickelt, um einen einheitlichen fachlichen Standard zu etablieren. Dafür werden wir perspektivisch dieses Curriculum sämtlichen Landesgesundheitsämtern bundesweit zur Verfügung stellen.
Vorbereitungskurs bei InWi
Wir freuen uns, dass unser Kooperationspartner Institut Wissen (InWi) nach intensiver Vorbereitungs- und Organisationsphase nun einen eigenen Vorbereitungskurs zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapie anbietet.
Der Kurs wird gemeinsam mit Arne Brödel veranstaltet, der seit vielen Jahren mit seinem Team Vorbereitungskurse für den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie durchführt und über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich verfügt.
Termine für jeweils einen Online- sowie einen Präsenzkurs stehen bereits fest: