Veröffentlicht am 17.07.2013
Der BED e.V. lehnt klar eine Verkammerung der Heilmittelberufe ab.
Zur Begründung: Die Vorteile, die eine Verkammerung mit sich brächte wiegen in keinerlei Form die Nachteile einer Verkammerung auf!
Die Nachteile einer Verkammerung:
- Zwangsmitgliedschaft und damit Zwangsbeitrag für jeden Heilmittelerbringer
- Kammern erfüllen lediglich die Aufgaben, die ihnen von der Politik übertragen wurden
- Kammern können ihre eigenen Kompetenzen daher nicht erweitern
- Länderkammern nehmen nur Einfluss auf die jeweiligen Bundesländer, wodurch Unterschiede in den Ländern vorprogrammiert sind. Die Gründung einer Bundeskammer ist ungewiss.
- Die Kammern sind abhängig von der Politik
- Die Einflussnahme der Kammer ist begrenzt, da die Berufsgesetze sowie die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen bereits die Handlungsgrenzen einer Kammer darstellen. Diese können von der Kammer nicht beeinflusst werden.
Die Vorteile einer Verkammerung:
- Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäß durchgeführten Therapien
- Kenntnis über die genaue Anzahl der jeweiligen Angehörigen der Therapieberufe
- Therapiestatistik
- Stellungnahmen und Erstellung von Gutachten durch die Kammer
- Vermittlung bei Streitigkeiten mit anderen Berufsgruppen
- Ausgabe und Verwaltung der elektronischen Heilberufsausweise (§291 a SGB V)
- Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
- Schaffung eines einheitlichen Standards bei Aus- Fort- und Weiterbildung
Sämtliche hier benannte Aufgaben und Angelegenheiten der Kammer werden bis dato von anderen Institutionen für die Therapeuten kostenfrei übernommen.
Jeder Therapeut kann hierauf demokratisch Einfluss nehmen.
Die Kenntnis über die genaue Anzahl der Berufsangehörigen ist ein tatsächlicher Mehrwert, der jedoch die Nachteile nicht überwiegt.
Im Schnitt lehnen auch 80 % der von uns befragten Therapeuten eine Verkammerung ab.