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Unabhängige Patientenberatung UPD veröffentlicht Bericht: Ärzte weisen häufig Betroffene bei der Versorgung mit Heilmitteln ab

Veröffentlicht am 23.07.2013

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist die Anlaufstelle zur Orientierung im Gesundheitswesen.
Sie ist unabhängig und damit neutraler Ansprechpartner für die Anliegen der Patienten.

Vorwiegend wird bei der UPD die Rechtsberatung in Anspruch genommen.
Dies teilte Herr Dr. Schmidt-Kaehler Geschäftsführer der UPD auf Nachfrage des BED e.V. mit.
Anfragen oder Beschwerden über Heilmittelerbringer seien hingegen laut Herrn Schmidt-Kaehler eine Seltenheit.

Wer die UPD in Anspruch nehmen möchte, muss Geduld mitbringen. Bei 75.000 Beratungsgesprächen jährlich sind mehrmalige Kontaktversuche oder das senden einer E-Mail notwendig. Sämtliche Mitarbeiter sind umfassend geschult und ausgebildet.

Dem Bericht ist zu entnehmen:

Bei der Identifikation von Hinweisen auf mögliche Schwachpunkte der gesundheitlichen Versorgung berücksichtigt der Monitor Patientenberatung eine übergeordnete Einschätzung durch die Beraterinnen und Berater:
  • In 7.340 Fällen gaben sie an, dass Patientinnen und Patienten unvollständig, widersprüchlich oder falsch informiert wurden.
  • 4.900 Mal stellten Beraterinnen und Berater Probleme im Bereich des Zugangs zur Versorgung fest. Größtenteils bestand hier die begründete Vermutung, dass Versorgungsleistungen durch Leistungserbringer oder Kostenträger unberechtigt verweigert wurden. 
  • In 4.143 Fällen wurden Hinweise auf eine mangelhafte Versorgungsqualität erfasst.

Hinweise auf Schwachpunkte lassen sich auch aus Beschwerden von Patientinnen und Patienten ablesen. Insgesamt 14.541 Beschwerden haben die Beraterinnen und Berater registriert. Sie richteten sich vor allem gegen niedergelassene Ärzte und gesetzliche Krankenkassen.

Am häufigsten wurde die Problemlage „Unberechtigte Ablehnung durch Leistungserbringer“ erwartungsgemäß zum Beratungsthema „Patientenrechte, Berufspflichten und Verhaltensnormen“ erfasst. Insbesondere wurde dies im Zusammenhang mit der Gewährung bzw. „Nicht-Gewährung notwendiger Behandlungen durch niedergelassene Ärzte dokumentiert. Die Dokumentation erstreckt sich auch hier auf eine Vielzahl von Leistungen. Nennenswert ist eine Konzentration im Bereich der Versorgung von Betroffenen mit Heilmitteln durch niedergelassene Ärzte, die nach Einschätzung der Beraterinnen und Berater der UPD unberechtigt durch den Leistungserbringer abgelehnt wurden.

Der BED e.V. wird die Kassenärztlichen Vereinigungen, sowie die Krankenkassen mit diesem Ergebnis konfrontieren, welches unseren Eindruck bestätigt.

Den vollständigen Bericht der UPD finden Sie hier:
Monitor Patientenberatung | 2013



Weitere Informationen zum Thema:


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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