Veröffentlicht am 17.09.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.
BED Wahlprogrammcheck zur Landtagswahl am 20. September 2026 | Stand: 14. September 2026
Am 20. September 2026 wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. Nach unserem Wahlprogrammcheck für Sachsen-Anhalt haben wir auch hier geprüft, welchen Stellenwert Ergotherapie und Heilmittelversorgung in den Programmen haben. Uns interessiert dabei nicht nur, was angekündigt wird. Ebenso wichtig ist, ob der vorgeschlagene Weg zur Zuständigkeit eines Bundeslandes passt. [1]
Zur Wahl treten 19 Landeslisten an. Für die Vergleichbarkeit mit unserem Sachsen-Anhalt-Check betrachten wir ausführlich dieselben sieben Parteien: SPD, AfD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BSW. Die Reihenfolge im Vergleich folgt dieser Ausgangsauswahl und stellt keine Rangfolge dar. Zusätzlich haben wir die übrigen Programme nach auffälligen heilmittelpolitischen Aussagen durchsucht. [1]
Geprüft wurden unter anderem die Begriffe Ergotherapie, Heilmittel, Blankoverordnung, Direktzugang, Physiotherapie, Therapeut*innen, Gesundheitsfachberufe, Vergütung, Prävention, Fachkräfte und Bürokratie. Ein fehlender Treffer bedeutet nur, dass ein Begriff im Programm nicht ausdrücklich vorkommt. Daraus lässt sich keine weitergehende Haltung der Partei ableiten.
Der Befund in Kürze
Der auffälligste Befund liegt nicht in einzelnen Formulierungen, sondern in einem Muster. Sechs der sieben Programme greifen regionale Gesundheitszentren oder Versorgungszentren auf: CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD, BSW und, mit ausdrücklichem Vorbehalt, die AfD. Wie Heilmittelberufe darin vorkommen, unterscheidet sich deutlich. Die Grünen nennen Therapeut*innen ausdrücklich als Teil interdisziplinärer Teams. SPD und AfD führen Physiotherapie in ihren Modellen auf, das BSW fordert Gesundheitszentren und Therapiezentren. Bei CDU und Linken bleibt die Rolle der Heilmittelberufe in diesen Strukturen offen. [2][3][5][6][7][8]
Der Begriff Heilmittelversorgung fällt allein bei der CDU. Einen eigenen Programmabschnitt zur Therapie hat allein das BSW. [2][3]
Ein ausgearbeitetes Konzept für einen echten Direktzugang findet sich in keinem der sieben Programme. Außerhalb dieses Hauptvergleichs fordert die PdF ausdrücklich eine Bundesinitiative für den Direktzugang zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. [9]
Bei mehreren Forderungen liegt die Entscheidung nicht beim Land. Das betrifft insbesondere die GKV-Vergütung und den Zugang zur GKV-Heilmittelversorgung. Mecklenburg-Vorpommern hat dennoch eigene Handlungsmöglichkeiten bei Ausbildung, Hochschulen und regionaler Versorgung und kann über den Bundesrat auf Bundesrecht einwirken. [10][14]–[19]
Was in den Programmen steht
SPD: Das Regierungsprogramm nennt Physiotherapie an zwei Stellen. Die SPD will Physiotherapeut*innen für das Land gewinnen und führt Physiotherapie außerdem als Teil „medizinischer Hilfsdienste“ im Umfeld kommunaler Medizinischer Versorgungszentren auf, gemeinsam mit Fußpflege und Apotheke. Für Ergotherapie und den Begriff Heilmittel ergab die Volltextsuche keinen Treffer. Aufmerksamkeit verdient eine andere Zusage: Die SPD kündigt an, weitere ärztliche Leistungen an Gesundheitsfachkräfte zu übertragen, ohne die Heilmittelberufe dabei zu benennen. [6]
AfD: Der gesundheitspolitische Teil behandelt die ambulante Versorgung, neue Versorgungsmodelle und kommunale Medizinische Versorgungszentren, letztere ausdrücklich als „letztes Mittel“. Für Ergotherapie, Heilmittel, Direktzugang und Blankoverordnung ergaben sich keine Fundstellen. Eine eigenständige heilmittelpolitische Linie lässt sich daraus nicht ableiten. [8]
CDU: Die CDU ist die einzige Partei im Hauptvergleich, die den Begriff Heilmittelversorgung verwendet. Sie bezieht die Heilmittelversorgung mit Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie in ihr gesundheitspolitisches Leitbild ein und denkt sie sektorenverbindend und patientenzentriert. Auch die angekündigte Entbürokratisierungsoffensive nennt die Heilberufe mit. In den konkreten Maßnahmen fällt die Sichtbarkeit jedoch ab: Die regionalen Gesundheitszentren beschreibt die CDU als Verzahnung von ambulanter Behandlung, kurzstationärer Versorgung, Notfallversorgung und pflegerischen Angeboten, Therapie kommt dort nicht vor. Zur Entlastung der Ärztinnen und Ärzte nennt sie Verah, Hera-MV und NäPa (nichtärztliche Assistenzen), nicht die Heilmittelberufe. Direktzugang und Blankoverordnung werden nicht genannt. [2]
Die Linke: Die Linke stellt gleichwertige Lebensverhältnisse und ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem in den Mittelpunkt. Sie will regionale Gesundheitszentren fördern, Modellregionen für sektorenübergreifende Versorgung und Vergütungsmodelle einrichten und arztentlastende Dienste nach dem Vorbild des „Schwester-Agnes“-Modells wiederbeleben. Ergotherapie, Physiotherapie und Heilmittel kommen im Programm nicht vor; von den therapeutischen Berufen werden allein die Psychotherapeut*innen genannt. Gerade die angekündigten Modellregionen für sektorenübergreifende Vergütungsmodelle wären ein Ort, an dem Heilmittelerbringende von Beginn an mitgedacht werden müssten. [7]
Bündnis 90/Die Grünen: Die Grünen wollen ein flächendeckendes Netz regionaler Gesundheitszentren mit interdisziplinären Teams aus (Fach-)Ärzt*innen, Pflegekräften und Therapeut*innen in jeder mittelgroßen Stadt. Sie sind damit die einzige Partei, die Therapeut*innen ausdrücklich als Teil dieser Teams benennt. Ein eigener Abschnitt gilt der Aufwertung der Gesundheits- und Pflegeberufe, deren Arbeitsbedingungen strukturell verbessert werden sollen. Die Ergotherapie wird nicht gesondert genannt, eine Erweiterung ihrer heilmittelrechtlichen Verantwortung nicht beschrieben. [5]
FDP: Die FDP formuliert, dass Ärztinnen und Ärzte sowie alle pflegerischen und therapeutischen Berufe mit übertragenen Heilkundebefugnissen in medizinischen Fragen autonom entscheiden können sollen. Konkret wird sie an dieser Stelle allerdings nur für Pflegefachpersonen und Hebammen, deren Heilkundeübertragung weiter ausgebaut werden soll. Ergotherapie und Logopädie tauchen an anderer Stelle auf: Fachkräfte aus diesen Berufen sollen stärker und flexibler in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Das ist als Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Kitas formuliert, nicht als therapeutische Versorgung. Aus Sicht des BED stellt sich dabei allerdings die Frage, wie ein stärkerer Einsatz von Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen in Kitas mit dem Fachkräftebedarf in der regulären Heilmittelversorgung zusammenpasst. Heilmittel, Direktzugang und Blankoverordnung kommen im Programm nicht vor. [4]
BSW: Das BSW widmet der therapeutischen Versorgung als einzige Partei einen eigenen Programmabschnitt mit der Überschrift „Therapie“. Behandelt werden der Ausbau und die Absicherung der therapeutischen Versorgung, die Gewinnung und Entlastung therapeutischer Fachkräfte sowie die ambulante und wohnortnahe Versorgung. Für die GKV-Versorgung liegt die unmittelbare Vertragszuständigkeit allerdings auf Bundesebene. An anderer Stelle fordert das BSW eine auskömmliche Finanzierung der Eingliederungshilfe, einen leistungsfähigen Landesrahmenvertrag und faire Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringenden. Diese Forderungen betreffen die Eingliederungshilfe und damit eine andere Vertragsebene als die GKV-Heilmittelversorgung nach § 125 SGB V. Für die therapeutische Versorgung von Menschen mit Behinderungen ist dieser Bereich dennoch von Bedeutung. [3][10]
Ein Fund außerhalb des Hauptvergleichs
Die Partei des Fortschritts, PdF, formuliert ungewöhnlich konkrete Forderungen. Sie verlangt eine Ausbildungsvergütung an staatlichen Schulen für Heilmittelberufe, kilometergebundene Wegepauschalen für Hausbesuche und eine Bundesinitiative für den Direktzugang zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. [9]
Bei der Schulgeldforderung geht es um unterschiedliche Schulformen. Die PdF bezieht sich ausdrücklich auf staatliche Schulen. Die bestehende schulgeldersetzende Landesförderung betrifft dagegen staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Sie ist nach der geltenden Richtlinie bis zum 31. Dezember 2027 befristet. [9][12]
Bei einer anderen PdF-Forderung ist eine rechtliche Einordnung erforderlich. Die Partei schreibt den Gesundheitsämtern Einfluss auf „Kassenzulassungen“ zu. Über die Zulassung zur GKV-Heilmittelversorgung entscheiden nach § 124 Abs. 2 SGB V jedoch die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gebildeten Arbeitsgemeinschaften. [9][13]
Was Mecklenburg-Vorpommern selbst gestalten kann
Die GKV-Heilmittelversorgung ist bundesrechtlich geregelt. Die Sozialversicherung gehört nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung; nach Art. 72 Abs. 1 GG können die Länder nur tätig werden, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Für Heilmittel hat der Bund den Zugang und die Verordnung im SGB V geregelt. § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V ordnet die Verordnung von Heilmitteln der vertragsärztlichen Versorgung zu; die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert diese Vorgaben. Zusätzlich unterliegt die eigenständige Ausübung von Heilkunde dem Heilkundevorbehalt des § 1 Heilpraktikergesetz. Eine Landesregierung kann deshalb keinen GKV-Direktzugang für Ergotherapie im Alleingang einführen. [14]–[19]
Das Land hat trotzdem wichtige Hebel. Es kann Ausbildungsförderung und Hochschulangebote gestalten, regionale Versorgungsplanung unterstützen und über den Bundesrat Änderungen des Bundesrechts anstoßen. Auch § 125 SGB V bietet Ansatzpunkte, allerdings nicht als eigenes Vertragsrecht der Landesregierung. Nach Absatz 7 Satz 2 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Trägern von Schulen, Kindertagesstätten oder Angeboten der Eingliederungshilfe, deren Verbänden oder den für die Erbringung der Eingliederungshilfe nach Landesrecht zuständigen Behörden Verträge über die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen mit Heilmitteln in diesen Einrichtungen schließen. Nach Absatz 8 können Krankenkassen oder ihre Verbände mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden auf Landesebene Vereinbarungen zur Weiterentwicklung von Qualität und Versorgungsstruktur treffen. Vertragspartei ist die Landesregierung in beiden Fällen nicht. Sie kann aber Rahmenbedingungen setzen, die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe einbinden und auf die Beteiligten hinwirken. [10]
Fünf Forderungen des BED an die nächste Landesregierung
- Die schulgeldersetzende Finanzierung an Ersatzschulen muss über 2027 hinaus gesichert werden. Zugleich braucht die Ergotherapie eine tragfähige Perspektive für eine Ausbildungsvergütung. [12]
- Ergotherapie muss bei regionalen Gesundheitszentren und neuen Versorgungsmodellen von Beginn an mitgedacht werden, als eigenständige Profession mit eigener fachlicher Verantwortung. Der Programmvergleich zeigt, wie nötig das ist: Sechs der sieben Parteien greifen regionale Gesundheitszentren oder Versorgungszentren auf, die konkrete Rolle der Heilmittelberufe bleibt jedoch in mehreren Modellen offen. [2][3][5][6][7][8]
- Mecklenburg-Vorpommern sollte die hochschulische Qualifizierung in der Ergotherapie ausbauen und sich auf Bundesebene für ein modernes Berufsgesetz und einen echten Direktzugang einsetzen.
- Bei den Möglichkeiten des § 125 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 SGB V sollte das Land seine tatsächliche Rolle aktiv ausfüllen: die nach Landesrecht zuständigen Träger der Eingliederungshilfe einbinden, den Bedarf an Heilmittelversorgung in Schulen, Kindertagesstätten und Angeboten der Eingliederungshilfe sichtbar machen und bei Krankenkassen und Leistungserbringenden auf tragfähige Vereinbarungen hinwirken. [10]
- Im Bundesrat sollte Mecklenburg-Vorpommern mehr eigenständige Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringenden unterstützen. Die Blankoverordnung zeigt, dass therapeutische Verantwortung erweitert werden kann; der nächste Schritt, der Direktzugang, braucht jedoch eine Änderung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. [11][14]–[19]
Unsere Grenze folgt aus unserem Berufsverständnis
Wie schon bei unserem Wahlprogrammcheck für Sachsen-Anhalt endet unsere Bewertung nicht bei einzelnen Forderungen zur Heilmittelversorgung. Dort haben wir ausführlich begründet, warum sich aus dem fachlichen Selbstverständnis der Ergotherapie auch Grenzen für politische Zusammenarbeit ergeben. Ergotherapie orientiert sich am einzelnen Menschen, an Selbstbestimmung und Teilhabe. Fachliche Eignung bemisst sich an Qualifikation und Kompetenz, nicht an Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit. [20]
Für den BED schließt sich deshalb eine politische Zusammenarbeit mit faschistischen Parteien und Organisationen aus. Diese Grundsatzfrage werden wir nicht vor jeder Wahl erneut an einer einzelnen Partei entfalten. Für die AfD bleibt eine politische Kooperation ausgeschlossen. Davon zu unterscheiden ist fachpolitischer Kontakt mit gewählten Mandatsträger*innen oder einer Landesregierung, wenn er notwendig ist, um Versorgung und die Interessen der Heilmittelberufe zu vertreten. Ein solcher Kontakt ist keine politische Zusammenarbeit. [20]
Diese verbandspolitische Haltung bindet den BED. Wie unsere Mitglieder wählen, entscheiden sie selbst.
Nach der Wahl zählt die Umsetzung
Die Programme zeigen, dass Ergotherapie und Heilmittelversorgung in Mecklenburg-Vorpommern an mehreren Stellen sichtbar werden, ihre konkrete Rolle in neuen Versorgungsstrukturen aber häufig offenbleibt. Genau dort entscheidet sich, ob aus Ankündigungen Versorgung wird. Der BED wird die nächste Landesregierung daran messen, ob sie ihre eigenen Möglichkeiten nutzt und sich dort einmischt, wo Änderungen nur auf Bundesebene möglich sind.
Quellen
[1] Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern: Landtagswahl 2026; 19 Landeslisten zugelassen.
[2] CDU Mecklenburg-Vorpommern: Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026, Kapitel E „Gesundheitsland“, insbesondere S. 71, 73 und 74.
[3] BSW Mecklenburg-Vorpommern: Landeswahlprogramm 2026, Abschnitt 5.2 „Therapie“, insbesondere S. 59 f., sowie Abschnitt „Inklusion mit Augenmaß“, S. 16 f.
[4] FDP Mecklenburg-Vorpommern: Programm zur Landtagswahl 2026, S. 42 und S. 82.
[5] Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern: Wahlprogramm 2026, Kapitel 9 „Gesundheit“ (Programmteil Kapitel 6–10).
[6] SPD Mecklenburg-Vorpommern: Regierungsprogramm 2026, S. 28 f. sowie S. 29.
[7] Die Linke Mecklenburg-Vorpommern: Programm zur Landtagswahl 2026, Kapitel 10 „Gesundheit“, S. 18 f.
[8] AfD Mecklenburg-Vorpommern: Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026, Kapitel „Gesundheitsland MV und Soziales“, insbesondere S. 59 ff.
[9] Partei des Fortschritts: Wahlprogramm zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026, S. 25 f.
[10] § 125 SGB V, Verträge zur Heilmittelversorgung.
[11] § 125a SGB V, Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung.
[12] Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern: Förderrichtlinie zur schulgeldersetzenden Finanzierung, Amtsblatt M-V Nr. 52/2025, S. 668 ff.
[13] § 124 Abs. 2 SGB V, Zulassung von Heilmittelerbringenden.
[14] Art. 72 Abs. 1 GG.
[15] Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG.
[16] § 32 SGB V, Heilmittel.
[17] § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V, Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung.
[18] Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie.
[19] § 1 Heilpraktikergesetz.
[20] BED e. V.: „Diese Wahl verlangt mehr als einen Heilmittelcheck“, 3. September 2026.