Veröffentlicht am 18.09.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.
BED Wahlprogrammcheck zur Wahl am 20. September 2026 | Stand: 16. September 2026
Am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Gleichzeitig werden die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Nach unseren Wahlprogrammchecks für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben wir geprüft, welchen Stellenwert Ergotherapie und Heilmittelversorgung in den Berliner Programmen haben. Uns interessiert dabei, welche Vorhaben die Versorgung verbessern sollen und welche davon der nächste Senat selbst umsetzen kann. [1]
Für die Vergleichbarkeit betrachten wir ausführlich dieselben sieben Parteien: SPD, AfD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BSW. Die Reihenfolge folgt der bisherigen Auswahl und stellt keine Rangfolge dar. Ergänzend beziehen wir Volt ein, dessen Programm eine einschlägige Aussage zur wohnortnahen Versorgung enthält. Grundlage sind die veröffentlichten Landeswahlprogramme; bezirkliche Programme und gesonderte Antworten auf Wahlprüfsteine sind nicht Gegenstand dieses Vergleichs. [2]–[9]
Geprüft wurden unter anderem Ergotherapie, Heilmittel, Blankoverordnung, Direktzugang, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, therapeutische Berufe, Gesundheitsfachberufe, Ausbildung, Schulgeld, Fachkräfte und Bürokratie. Die einschlägigen Passagen wurden in ihrem Zusammenhang gelesen. Ein fehlender Begriff belegt lediglich, dass das Programm ihn nicht ausdrücklich verwendet. Er erlaubt keinen Rückschluss auf eine ablehnende Haltung der Partei.
Der Befund in Kürze
Das Ergebnis der Volltextsuche ist eindeutig. Das Wort Heilmittel kommt in keinem einzigen der acht geprüften Programme vor. Ebenso wenig Blankoverordnung oder Direktzugang. Ergotherapie wird von genau zwei Parteien namentlich genannt: von der Linken an zwei Stellen und von den Grünen an einer. In den Programmen von SPD, CDU, FDP, BSW, AfD und Volt ergab die Suche nach Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie keinen einzigen Treffer. [2]–[9]
Bei den Versorgungsstrukturen zeigt sich ein Muster. Vier der sieben Parteien des Hauptvergleichs formulieren eigenständige Vorhaben für integrierte oder multiprofessionelle Gesundheits- beziehungsweise Primärversorgungszentren: SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und BSW. Die CDU will ergänzend Apotheken und andere Partner im Gesundheitssystem als niedrigschwellige Gesundheitszentren stärken. Volt schlägt ebenfalls Gesundheitszentren im Kiez vor. Die SPD beschreibt integrierte Gesundheitszentren als Bündelung von Medizin, Pflege und Beratung. Die Linke nennt Hausärzt*innen, Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Gemeindepflege sowie Sozial- und Suchtberatung. Volt nennt Hebammen und psychologische Angebote. Unter den sieben Parteien des Hauptvergleichs führen nur die Grünen therapeutische Angebote ausdrücklich als Bestandteil der integrierten Gesundheitszentren auf. Volt nennt zusätzlich Therapie als Bestandteil der geplanten Gesundheitskioske. [2][4][5][6][8][9]
Beim Thema berufliche Verantwortung werden Unterschiede sichtbar. SPD, Grüne und Die Linke wollen Community Health Nurses einführen beziehungsweise ausbauen. Eine ausdrückliche Erweiterung beruflicher Befugnisse formulieren im Hauptvergleich die Grünen für die professionelle Pflege und das BSW für Pflegefachpersonen; das BSW fordert zusätzlich mehr Verantwortung für medizinische Fachangestellte. Volt geht berufsgruppenoffener weiter und will qualifizierten Fachkräften in den Gesundheitszentren mehr Verantwortung in der Versorgung geben. Eine entsprechende ausdrückliche Forderung für die Heilmittelberufe findet sich in keinem der untersuchten Programme. [2][5][6][8][9]
Die politischen Ansatzpunkte liegen damit vor allem bei Ausbildung und Versorgungsstrukturen. Mehr eigenständige Verantwortung in der GKV-Heilmittelversorgung bleibt eine Aufgabe, die der BED an die Parteien herantragen muss. [2]–[8]
Was in den Programmen steht
SPD: Die SPD benennt bessere therapeutische Angebote für die Außenbezirke als Ziel, neben haus- und fachärztlichen. Sie will integrierte Gesundheitszentren, die Medizin, Pflege und Beratung bündeln, wenn nötig kommunal ausbauen, und in allen Bezirken Community Health Nurses einsetzen, also spezialisierte Pflegefachkräfte für Primärversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung im Kiez. Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Heilmittel kommen im gesamten Programm nicht vor. [2]
Zur Versorgungsplanung schreibt die SPD, die Kassenärztliche Vereinigung bestimme, wo in Berlin Praxen öffnen dürfen; gemeinsam mit ihr wolle man die Bedarfsplanung reformieren, um in allen Bezirksregionen ausreichend Haus- und Facharztsitze sowie Psychotherapeut*innenplätze zu schaffen. Für Heilmittelpraxen trifft diese Beschreibung nicht zu. Über ihre Zulassung entscheiden nach § 124 Abs. 2 SGB V die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Eine Bedarfsprüfung gehört nicht zu den Zulassungsvoraussetzungen des § 124 Abs. 1 SGB V. Für die ergotherapeutische Versorgung in den Außenbezirken existiert damit kein vergleichbares Bedarfsplanungsinstrument, das durch die von der SPD angekündigte Reform verbessert würde. Genau hier bleibt eine Lücke, die kein Programm adressiert. [2][10]
AfD: Das Wahlprogramm behandelt Krankenhausfinanzierung, Arztpraxen, Arzneimittelversorgung und Pflege. Für die ambulante Versorgung fordert die AfD, in Berlin wieder an den Stadtbezirken ausgerichtete Zulassungsbereiche einzurichten, um die Arztpraxen gleichmäßiger zu verteilen, sowie eine KV-Notdienstpraxis je Bezirk. Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie werden ebenso wenig genannt wie Heilmittelversorgung, Blankoverordnung oder Direktzugang. Im Gesundheitskapitel erscheint der Begriff Therapie im Zusammenhang mit der ärztlichen Therapiefreiheit, die nach dem Programm nicht eingeschränkt werden soll. [3]
Die Forderung nach einer gerechten Einzelleistungsvergütung und nach dem Ende des Zwangs, bei Budgetüberschreitung ohne Vergütungsanspruch zu behandeln, steht im Abschnitt zur ärztlichen Versorgung und bezieht sich auf Praxen jeglicher Fachrichtungen im ärztlichen Sinn. Sie ist damit keine Zusage zur Vergütung von Heilmittelpraxen. Auch die allgemeine Forderung nach weniger Bürokratie benennt keine heilmittelspezifischen Vorschriften oder Umsetzungsschritte. [3]
CDU: Die CDU beschreibt Gesundheit als Zusammenhang von Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Konkrete Vorhaben betreffen unter anderem geeignete Räume für Arztpraxen in Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Ausbau der Portalpraxen an Kliniken, die Stärkung der 116117 und die digitale Vernetzung zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen plant sie „Kiez-Gesundheits-Stützpunkte“ in Pflegeheimen, Sozialstationen und andere geeignete Einrichtungen, die den Zugang zu digitalen Anwendungen ermöglichen sollen. [4]
Die Ergotherapie bleibt im gesamten Programm unbenannt. Die angekündigte zentrale Übersicht über Versorgungsangebote zählt Ärzte, Hebammen und Pflegeplätze auf; Heilmittelpraxen kommen dort nicht vor. Auch die Bedarfsplanung will die CDU neu erstellen lassen, ausdrücklich für die psychotherapeutische Versorgung. An drei Stellen wäre die ambulante Heilmittelversorgung ohne Weiteres anschlussfähig: bei den Praxisräumen im Wohnungsneubau, bei den Kiez-Gesundheits-Stützpunkten und bei der Formulierung, Apotheken „und andere Partner im Gesundheitssystem“ als niedrigschwellige Gesundheitszentren zu stärken. Aus Sicht des BED sollte die Umsetzung diese Öffnungen ausdrücklich nutzen. [4]
Die Linke: Die Linke fordert wörtlich, dass Modellstudiengänge in Physio- und Ergotherapie an Hochschulen gesichert und gefördert werden müssen. Sie verlangt außerdem bessere Bedingungen in Therapiepraxen und in der ambulanten Pflege, mit angemessener Entlohnung und Tarifverträgen in bisher ungeregelten Bereichen. Im Bildungskapitel sollen Schulen über ein flexibles Personalkostenbudget für multiprofessionelle Kollegien eigenverantwortlich zusätzliches Personal fest einstellen können, ausdrücklich auch Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen. [5]
Beim Raumproblem geht die Linke am weitesten. Sie will landeseigene Immobilien mit Praxisräumen prioritär ertüchtigen, leer stehende Gewerbeflächen umwidmen, Praxisraumbörsen unterstützen und einen Gewerbemietendeckel für Einrichtungen der Primärversorgung prüfen. Vor allem aber sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichtet werden, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bei jeder Planung mitzudenken. Diese Formulierung ist weiter gefasst als die der CDU, die an derselben Stelle von Räumen für Arztpraxen spricht. Der umgebende Absatz ist allerdings auf Haus- und Fachärzt*innen bezogen. Ob Heilmittelpraxen davon profitieren, entscheidet sich in der Umsetzung. [4][5]
Bei den gemeinnützigen multiprofessionellen Gesundheitszentren nennt das Programm Hausärzt*innen, Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Gemeindepflege sowie Sozial- und Suchtberatung. Die Heilmittelberufe bleiben dort als eigenständige Beteiligte offen. Für den BED bietet insbesondere das Schulvorhaben einen konkreten Gesprächsansatz. Aufgabenprofil und Finanzierung müssen dabei sauber bestimmt werden: Eine schulisch finanzierte Stelle für Teilhabe und Unterstützung ist von einer verordneten GKV-Heilmittelbehandlung zu unterscheiden. Für Letztere gelten weiterhin die sozialrechtlichen Versorgungsvoraussetzungen. [5][11][12]
Bündnis 90/Die Grünen: Die Grünen wollen flächendeckend und in jedem Bezirk integrierte Gesundheitszentren aufbauen, die ärztliche, therapeutische, psychosoziale und präventive Angebote unter einem Dach vereinen. Sie sind damit die einzige Partei, die therapeutische Angebote in diesen Zentren ausdrücklich benennt. Die Zentren sollen interdisziplinär besetzt und verbindlich in Gesundheitsregionen eingebunden sein. [6]
Ergotherapie nennen die Grünen an genau einer Stelle: Die Standorte des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe sollen an einem Ausbildungscampus zusammengeführt werden, damit Pflegeassistenz, Pflegefachberufe und therapeutische Gesundheitsberufe wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie gemeinsam ausgebildet werden. Das ist ein konkreter Ansatz für interprofessionelle Ausbildung. Bemerkenswert ist der Ort: Die Passage steht im Pflegekapitel unter der Überschrift „Attraktive Pflegeberufe sichern“ und wird als Maßnahme zur Stärkung der Pflegeausbildung eingeführt. Im selben Abschnitt fordern die Grünen für die Pflege erweiterte Befugnisse und eine entsprechende Abrechnungsmöglichkeit auf Bundesebene. Für die therapeutischen Berufe fehlt eine solche Forderung. Der BED erwartet, dass die Ergotherapie nicht nur als Mitnutzerin einer pflegezentrierten Ausbildungsstruktur auftaucht, sondern mit eigener fachlicher Verantwortung in den Versorgungsteams und den Gesundheitskonferenzen vertreten ist. [6]
FDP: Die FDP formuliert in einem Satz, sie wolle Berlin für medizinische Fachkräfte attraktiver machen, dazu das Ausbildungsangebot für Gesundheitsfachberufe ausbauen und die Schulgeldfreiheit sicherstellen. Das ist die einzige Stelle im Programm, die die Gesundheitsfachberufe betrifft. Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Heilmittel kommen nicht vor. Ergänzend soll Berlin Modellregion für digitale Gesundheitslösungen werden. [7]
Zur Einordnung: Berlin hat die Schulgeldfreiheit bereits gesetzlich abgesichert. Nach einer Übergangslösung über Kooperationsvereinbarungen mit Schulen in freier Trägerschaft ab Herbst 2022 wurde mit dem Gesundheitsfachberufeförderungsgesetz vom 9. Februar 2023 eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Nach § 1 wird die Förderung ab dem 1. Januar 2022 gewährt; erfasst sind ausdrücklich unter anderem Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie. Das Gesetz trat nach § 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die FDP-Zusage betrifft daher die Sicherung einer bestehenden gesetzlichen Regelung. Für den BED bleiben darüber hinaus eine auskömmliche Finanzierung der Ausbildungsstätten und eine tragfähige Perspektive für die Ausbildungsvergütung erforderlich. Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. [7][13][20]
BSW: Das BSW will Arztsitze gezielt umverteilen und kommunale beziehungsweise öffentliche Primärversorgungszentren schaffen, insbesondere in unterversorgten Bezirken. Bei den Praxisteams setzt es auf qualifiziertes nichtärztliches Personal, mehr Verantwortung für medizinische Fachangestellte und ein professionelles Fallmanagement. Für Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen soll ein systematisches Fallmanagement berlinweit etabliert werden. Das Programm fordert außerdem verbindliche Personalvorgaben für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen, eine Ausbildungsoffensive und mehr eigenständige Befugnisse für Pflegefachpersonen. [8]
Ergotherapie und die anderen Heilmittelberufe werden im gesamten Programm nicht genannt. Anders als im Programm für Mecklenburg-Vorpommern enthält das Berliner BSW-Programm keinen eigenen Abschnitt zur Heilmitteltherapie. Eine Anschlussstelle findet sich außerhalb des Gesundheitskapitels: Für den Erhalt der sonderpädagogischen Förderzentren führt das BSW an, dass beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kleine Lerngruppen, spezialisierte Pädagogik und gezielte therapeutische Angebote unverzichtbar seien. Welche Professionen diese Angebote erbringen und wie sie finanziert werden, bleibt offen. [8]
Ein Fund außerhalb des Hauptvergleichs
Volt will Gesundheitszentren im Kiez ausbauen, vor allem in strukturschwachen Gebieten und Außenbezirken. In diese Zentren sollen auch Hebammen und psychologische Angebote gebracht werden. Jedes Gesundheitszentrum soll einen Gesundheitskiosk für Senior*innen erhalten, der Pflegeberatung, Therapie und soziale Unterstützung an einem Ort zusammenführt. [9]
Eine Formulierung ragt heraus: Volt will qualifizierten Fachkräften in den Gesundheitszentren mehr Verantwortung in der Versorgung geben und für deren praxisnahe Weiterbildung sorgen. Das ist die einzige Aussage zu erweiterter Verantwortung im gesamten Feld, die nicht auf Pflege oder Praxisassistenz beschränkt ist. Welche Professionen gemeint sind und wie deren Leistungen finanziert werden sollen, bleibt allerdings offen. Der BED würde hier auf eine verbindliche Einbeziehung der Heilmittelberufe und eine klare Abgrenzung zwischen Beratung, Prävention und verordneter Behandlung dringen. [9][11][12]
Was Berlin selbst gestalten kann
Die GKV-Heilmittelversorgung ist bundesrechtlich geregelt. Die Sozialversicherung gehört nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung. Nach Art. 72 Abs. 1 GG können die Länder in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden, solange und soweit der Bund seine Kompetenz nicht genutzt hat. Für die Heilmittelversorgung bestehen bundesgesetzliche Vorgaben. § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V ordnet die Verordnung von Heilmitteln der vertragsärztlichen Versorgung zu; für Ergotherapie enthält die Norm zusätzlich eine Verordnungsbefugnis für Psychotherapeut*innen. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert die Versorgung. Hinzu kommt der Heilkundevorbehalt nach § 1 Heilpraktikergesetz. Der Berliner Senat kann deshalb einen GKV-Direktzugang zur Ergotherapie nicht allein durch Landesrecht einführen. [12][14]–[17]
Auch die regulären Verträge einschließlich der GKV-Vergütung werden nach § 125 Abs. 1 SGB V bundesweit zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden geschlossen. Landespolitische Forderungen nach besserer Bezahlung müssen deshalb erkennen lassen, ob sie Beschäftigungsverhältnisse in Einrichtungen, Landesförderung oder Änderungen auf Bundesebene betreffen. [11]
Berlin verfügt dennoch über eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei Ausbildung und Hochschulen, bei der Förderung wohnortnaher Versorgungsstrukturen und bei geeigneten Räumen in landeseigenen Immobilien. Die Verbindung von Landespolitik und bezirklicher Umsetzung bietet dafür konkrete Ansatzpunkte. Für den BED gehört dazu, die Versorgung mit Heilmitteln in den einzelnen Sozialräumen sichtbar zu machen und die Berufsverbände an der Planung zu beteiligen. Die Programme enthalten hierfür unterschiedliche Vorschläge; deren Umsetzung muss die Ergotherapie ausdrücklich einschließen. [4]–[7]
Auch § 125 SGB V eröffnet regionale Vertragsmöglichkeiten. Nach Absatz 7 Satz 2 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Trägern von Schulen, Kindertagesstätten oder Angeboten der Eingliederungshilfe, deren Verbänden oder den für die Erbringung der Eingliederungshilfe nach Landesrecht zuständigen Behörden Verträge über die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen mit Heilmitteln in diesen Einrichtungen schließen. In Berlin wird die Eingliederungshilfe in der Praxis vor allem durch die Bezirke über Sozial- und Jugendämter umgesetzt; daneben bestehen Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Welche Stelle für eine konkrete Vereinbarung einzubeziehen ist, richtet sich daher nach der jeweiligen landesrechtlichen Zuständigkeit. Absatz 8 ermöglicht Krankenkassen oder ihren Verbänden Vereinbarungen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden auf Landesebene zur Weiterentwicklung von Qualität und Versorgungsstruktur, soweit die Bundesverträge nach Absatz 1 dem nicht entgegenstehen. [11][21]
Der Senat erhält dadurch kein allgemeines Vertragsrecht für die Heilmittelversorgung. Er kann die zuständigen Verwaltungen und Einrichtungsträger zusammenbringen, organisatorische Voraussetzungen schaffen und auf Vereinbarungen hinwirken. Für Schulen und Förderzentren muss insbesondere geklärt werden, welche Unterstützung über das Bildungssystem finanziert wird und unter welchen Voraussetzungen eine individuelle Heilmittelbehandlung stattfindet. Eine zusätzliche Stelle im Schulteam begründet für sich genommen keinen GKV-Leistungsanspruch. [11][12][21]
Fünf Forderungen des BED an den nächsten Senat
- Die schulgeldfreie Ausbildung muss dauerhaft verlässlich finanziert werden. Mit dem Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen hat Berlin dafür eine gesetzliche Grundlage; entscheidend ist nun deren auskömmliche Untersetzung im Haushalt. Berlin sollte zugleich auf eine tragfähige Ausbildungsvergütung in der Ergotherapie hinwirken und die schulischen Ausbildungskapazitäten bedarfsgerecht sichern. [13][20]
- Ergotherapie muss bei integrierten Gesundheitszentren und neuen Versorgungsmodellen von Beginn an mitgeplant werden. Der Programmvergleich zeigt, wie nötig das ist: Vier Parteien wollen solche Zentren, nur eine benennt therapeutische Angebote darin. Das gilt auch für Räume. Wo Wohnungsbau und Gesundheitsversorgung verknüpft werden, darf die Formulierung nicht auf Arztpraxen verengt bleiben, sondern muss Einrichtungen der Gesundheitsversorgung insgesamt erfassen. Praxisraumbörsen und die Ertüchtigung landeseigener Immobilien sollten Heilmittelpraxen ausdrücklich einschließen. [2][4][5][6][8]
- Berlin sollte die hochschulische Qualifizierung in der Ergotherapie sichern und ausbauen. Ein gemeinsamer Ausbildungscampus darf nicht als reines Pflegeprojekt angelegt werden, sondern braucht eine eigenständige Perspektive für die therapeutischen Berufe. Ergänzend sollte sich der Senat auf Bundesebene für ein modernes Berufsgesetz und einen echten Direktzugang einsetzen. [5][6]
- Für die Zusammenarbeit mit Schulen, Förderzentren, Kitas und Angeboten der Eingliederungshilfe braucht Berlin klare Aufgaben und verlässliche Finanzierung. Wo Programme gezielte therapeutische Angebote für unverzichtbar erklären, muss auch gesagt werden, wer sie erbringt und wer sie bezahlt. Der Senat sollte die jeweils zuständigen bezirklichen und landesweiten Stellen der Eingliederungshilfe einbinden und bei Krankenkassen und Leistungserbringenden auf geeignete Vereinbarungen nach § 125 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 SGB V hinwirken. Schulisch finanzierte Unterstützung und individuelle Heilmittelversorgung müssen sich sinnvoll ergänzen. [8][11][21]
- In der Gesundheitsplanung und bei Bundesratsinitiativen muss der Senat die Heilmittelberufe eigenständig beteiligen. Grüne und BSW formulieren ausdrücklich erweiterte Befugnisse beziehungsweise Verantwortung für Pflege und Praxisassistenz; Volt fordert außerhalb des Hauptvergleichs berufsgruppenoffen mehr Verantwortung für qualifizierte Fachkräfte. Für die Heilmittelberufe fehlt eine entsprechende ausdrückliche Forderung. Dass Heilmittelerbringende bereits heute innerhalb einer festgestellten Diagnose und Indikation erweiterte Versorgungsverantwortung übernehmen können, zeigt die Blankoverordnung nach § 125a SGB V. Der BED erwartet, dass Berlin seine bundespolitischen Möglichkeiten für den nächsten Schritt nutzt. [6][8][9][19]
Unsere Grenze folgt aus unserem Berufsverständnis
Wie schon bei unseren bisherigen Wahlprogrammchecks endet unsere Bewertung nicht bei einzelnen Forderungen zur Heilmittelversorgung. Für Sachsen-Anhalt haben wir ausführlich begründet, warum sich aus dem fachlichen Selbstverständnis der Ergotherapie auch Grenzen für politische Zusammenarbeit ergeben. Ergotherapie orientiert sich am einzelnen Menschen, an Selbstbestimmung und Teilhabe. Fachliche Eignung bemisst sich an Qualifikation und Kompetenz, nicht an Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit. [18]
Für den BED endet politische Zusammenarbeit dort, wo der in unserem bisherigen Wahlprogrammcheck beschriebene Grundkonsens über Menschenwürde, Gleichberechtigung und Teilhabe fehlt. Für die AfD hat der BED bereits ausdrücklich festgehalten, dass eine politische Kooperation ausgeschlossen ist. Davon zu unterscheiden ist fachpolitischer Kontakt mit gewählten Mandatsträger*innen oder einer Landesregierung, wenn er notwendig ist, um Versorgung und die Interessen der Heilmittelberufe zu vertreten. Ein solcher Kontakt ist keine politische Zusammenarbeit. [18]
Diese verbandspolitische Haltung bindet den BED. Wie unsere Mitglieder wählen, entscheiden sie selbst.
Nach der Wahl zählt die Umsetzung
Die Berliner Programme bieten konkrete Ansatzpunkte für Ausbildung, Hochschulen und Versorgung im Kiez. Für den BED entscheidet sich ihre Bedeutung daran, ob die Ergotherapie in den anschließenden Planungen tatsächlich einen Platz erhält. Aus der Erwähnung therapeutischer Angebote müssen klare Aufgaben, finanzierte Strukturen und erreichbare Behandlungsangebote werden. Der nächste Senat wird daran zu messen sein, ob er seine eigenen Handlungsmöglichkeiten nutzt und notwendige Änderungen auf Bundesebene voranbringt.
Quellen
[1] Landeswahlleiter Berlin: Berliner Wahlen 2026.
[2] SPD Berlin: Wieder Berlin mit Steffen Krach. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026, 66 Seiten, insbesondere S. 33 f., ambulante und wohnortnahe Versorgung.
[3] AfD Berlin: Berlin.Stark.Machen. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026, Webversion, 100 Seiten, Kapitel Gesundheit S. 71–74, insbesondere S. 71, ambulante Versorgung.
[4] CDU Berlin: Berlin wird. Regierungsprogramm 2026–2031, 128 Seiten, insbesondere S. 97 f., „Gesund und umsorgt in jeder Lebensphase“.
[5] Die Linke Berlin: Berlin bezahlbar machen. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026; offizielle Onlinefassung, PDF über die Programmseite abrufbar.
[6] Bündnis 90/Die Grünen Berlin: Politik ändern. Berlin bleiben. Landeswahlprogramm 2026, beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz am 14. und 15. Februar 2026, 256 Seiten, insbesondere S. 200–207, S. 213 und S. 221.
[7] FDP Berlin: Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026, 121 Seiten, insbesondere S. 114, Gesundheit.
[8] BSW Berlin: Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026, 66 Seiten, insbesondere S. 21–25, Gesundheitswesen, sowie S. 15, sonderpädagogische Förderzentren.
[9] Volt Berlin: Programm zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses 2026, 110 Seiten, insbesondere S. 77 f.
[10] § 124 SGB V, Zulassung zur Heilmittelversorgung, insbesondere Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1.
[11] § 125 SGB V, insbesondere Abs. 1, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8, Verträge zur Heilmittelversorgung.
[12] Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie.
[13] Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: Auszubildende der Gesundheitsfachberufe müssen in Berlin kein Schulgeld mehr bezahlen, Pressemitteilung vom 21. Oktober 2022.
[14] Art. 72 Abs. 1 GG, konkurrierende Gesetzgebung.
[15] Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, Sozialversicherung.
[16] § 73 SGB V, insbesondere Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Verordnung von Heilmitteln und Verordnungsbefugnis für Psychotherapeut*innen in Bezug auf Ergotherapie.
[17] § 1 Heilpraktikergesetz, Erlaubnispflicht für die eigenständige Ausübung von Heilkunde.
[18] BED e. V.: Diese Wahl verlangt mehr als einen Heilmittelcheck, 3. September 2026.
[19] § 125a SGB V, Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung.
[20] Land Berlin: Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen (Gesundheitsfachberufeförderungsgesetz – GesfbFöG) vom 9. Februar 2023, GVBl. für Berlin 2023, S. 37.
[21] Land Berlin, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: Zukunftsmodell für die Eingliederungshilfe – aktuelle Zuständigkeitsstruktur in Berlin.