Veröffentlicht am 31.08.2005
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Ergotherapie will kranken, unfallgeschädigten und körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen helfen, ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Dazu erarbeiten Ergotherapeuten und -therapeutinnen individuelle Behandlungspläne, die z.B. körperliche Übungen, (kunst-)handwerkliches Arbeiten, Rollenspiele oder Musiktherapie beinhalten. Durch gezielte Förderung und Forderung der Patienten sollen Beeinträchtigungen gemindert oder im Idealfall überwunden werden. Wo dies nicht möglich ist, kann auch das Trainieren mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Prothesen, Rollstühlen oder Punktschrift-Tastaturen zu den Aufgaben der Ergotherapie gehören.
Veröffentlicht am 24.08.2005
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I S. 1731), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005)